Standortpolitik

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Der demografische Wandel stellt Unternehmen und Arbeitnehmer vor große Herausforderungen. Immer mehr Berufstätige pflegen ihre Angehörigen so lange wie möglich zu Hause. Dies verleiht der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege eine immer größer werdende Bedeutung.
Seit dem 1. Januar 2011 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Das Gesetz beinhaltet keinen Rechtsanspruch, sondern basiert auf einer freiwilligen Einigung von Betrieb und Mitarbeitern. Das Modell sieht vor, dass Mitarbeiter zur Pflege eines Angehörigen für maximal zwei Jahre bei halber Arbeitszeit 75 % des Lohns erhalten können. Anschließend soll dieser „Lohnkredit“ bei voller Arbeitszeit und reduziertem Lohn abgegolten werden. Organisiert wird dies über Zeitwertkonten. Zur Finanzierung des Aufstockungsbetrags können Arbeitgeber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es neue gesetzliche Rahmenbedingungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz.
Weiterführende Downloads und Links:
Schnelltest Beruf und Pflege( pdf)
Stufenplan Beruf und Pflege (pdf)