Recht und Steuern

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung seit 04.08.2009 in Kraft

Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft

Am 4.8.2009 ist das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" in Kraft getreten.

Danach sind Werbeanrufe bei Verbrauchern verboten, wenn diese nicht vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Verstöße können nun mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Außerdem dürfen Werbeanrufer ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken; bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro.

Schließlich ist das Widerrufsrecht der Verbraucher erweitert worden und gilt nun auch bei Verträgen über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, bei unerlaubten Werbeanrufen einen Monat, und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform - zum Beispiel per E-Mail oder Telefax - erhalten hat.