Recht und Steuern

EU-Verordnung über geographische Herkunftsangaben

Schutz der Bezeichnung „Solingen“: Die Europäische Kommission hat im April den Entwurf für eine Verordnung über geografische Herkunftsangaben im handwerklichen und industriellen Bereich veröffentlicht.
 
Den Entwurf des Verordnungstexts finden Sie auf der rechten Seite unter Informationen.

02.06.2022: Update zum Entwurf der Verordnung über den Schutz von geografischen Herkunftsangaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse:

Mittlerweile ist eine deutsche Übersetzung des Verordnungstexts verfügbar, die wir auf der rechten Seite verlinkt haben. 
Die Europäische Union hat die Frist zur Stellungnahme bis zum 13. Juli 2022 verlängert.
Stellungnahmen können über das EU-Konsultationsportal abgegeben werden:

Der Verordnungsentwurf ist noch nicht in Kraft getreten, sondern befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Schon jetzt ist aber absehbar, dass die Verordnung erhebliche Auswirkungen auf den Schutz der Bezeichnung „Solingen“ haben würde.
 
Stellungnahmen sind noch möglich. Auch die Bergische IHK wird eine Stellungnahme abgeben. Wir sind daher sehr an Fragen und Kommentaren der Solinger Schneidwarenproduzenten an a.leweringhaus@bergische.ihk.de interessiert.
 
Beachten Sie bitte, dass wir Ihre Rückmeldungen mit Blick auf unsere eigene Stellungnahme nur bis zum 25. Mai 2022 berücksichtigen können.

Das Gesetzgebungsvorhaben steht gegenwärtig am Anfang. Der Entwurf der Verordnung ist daher gegenwärtig nur in englischer und französischer Sprache verfügbar. 

Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auch unter: