Scheckbetrüger in Dubai
Ein Remscheider Unternehmen hat vor kurzem von einem dreisten Betrugsversuch berichtet. Zur Bezahlung einer Warenlieferung nach Dubai habe man einen Scheck mit einer gegenüber der Kaufpreisforderung um mehrere zehntausend Euro höheren Schecksumme erhalten. Dann habe der Vertragspartner mitgeteilt, der Scheck sei irrtümlich zu hoch ausgestellt worden, und gebeten, der Einfachheit halber die Differenz zu überweisen. Zu allem Überfluss sei der Scheck auch noch gefälscht gewesen.
Bei solchen Unregelmäßigkeiten rät die Kammer dringend zu besonderer Vorsicht und warnt davor, irgendwelche Zahlungen zu leisten, ohne vorher Auskünfte einzuholen, zum Beispiel bei der IHK, der Auslandshandelskammer oder der eigenen Bank. In ähnlichen Fällen kann es auch dazu kommen, dass die Schecksumme, die von der eigenen Bank nur unter dem Vorbehalt des Eingangs von der bezogenen Bank auf dem Konto gutgeschrieben wird, zurückgebucht wird, wenn der Scheck nicht gedeckt ist. Dies ist auch nach relativ langer Zeit noch möglich, weil die Vorlegungsfrist im europäischen Ausland 20 Tage und im außereuropäischen Ausland sogar 70 Tage beträgt.