Achtung: Betrugsmasche!

Die IHK wurde über eine neue Betrugsmasche in Verbindung mit belästigender Telefonwerbung informiert. Das Vorgehen ist wie folgt: Per Telefon erfolgt eine Kontaktaufnahme zu Gastronomiebetreibern. Diesen wird die Verpflichtung auf den Aushang von Hinweistafeln nach dem Jugendschutzgesetz gegeben. Dabei würden nur solche Tafeln der anrufenden Firma den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, weil andere Hinweise u.a. das Risiko einer Urheberrechtsverletzung in sich bergen würden, oder ganz einfach einen rechtsfehlerhaften Inhalt aufwiesen . Die Belieferung nach mündlichem Vertragsschluss erfolgt prompt mit der Rechnungstellung, die im Regelfall 93,50, Euro, mitunter einige hundert Euro betragen würde.
Die IHK warnt vor dieser Verkaufsmasche. Es besteht zwar die Verpflichtung, auf die jugendschutzrechtlichen Vorschriften hinzuweisen. Betroffene Unternehmer sollten aber - wie stets - die Angebote verschiedener Anbieter prüfen .