Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor irreführenden Zahlungsaufforderungen

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt vor privaten Unternehmen, die mit behördenähnlichen Bezeichnungen eine Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register ode eine Verlängerung von Schutzrechten, zum Beispiel von Marken, anbieten. Dabei werden Honorare verlangt, die weit über den amtlichen Gebühren liegen, und Rechnungen und Überweisungsträger benutzt, die den Anschein amtlicher Formulare erwecken. Dass es sich in diesen Fällen nur um Angebote oder Aufträge privatrechtlicher Natur handelt, zu deren Annahme keine rechtliche Verpflichtung besteht, kann leicht übersehen werden.
Da bereits Unternehmen aus unserem Kammerbezirk Opfer solcher Unternehmen geworden sind, empfehlen wir dringend, amtlich erscheinende Schreiben sorgfältig zu prüfen und bei Zweifeln Ihre Industrie- und Handelskammer einzuschalten.
Einzelheiten können Sie der Warnung des Deutschen Patent- und Markenamtes unter "Weitere Informationen" entnehmen, die auch Listen von Unternehmen enthält, die nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Amtes stehen.