Effiziente Streitbeilegung
IHK-Schiedsgerichtshof
Konflikte gehören zum Geschäftsalltag – sei es auf nationaler oder internationaler Ebene. Schiedsverfahren bieten eine attraktive Alternative zu traditionellen Gerichtsverfahren, auch für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten den Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet. Das Schiedsverfahren ist einem staatlichen Gerichtsverfahren gleichwertig, jedoch nicht öffentlich. Die Schiedsregeln des SGH setzen auf schnelle, kostengünstige und digitale Verfahren.
Ob national oder international - der SGH steht allen Unternehmen offen. Das Schiedsverfahren kann direkt über die Webseite des SGH digital eingeleitet werden. Der SGH bündelt die Schiedsaktivitäten aller 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland und ist gesetzlich im Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) verankert.
Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens
Flexibilität
Sie wählen Schiedsrichter, Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schieds- und Verhandlungsort, das anwendbare Recht und können das Verfahren selbst mitgestalten. Bei Streitwerten bis zu 250.000,- EUR entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Bei höheren Streitwerten wird ein Gremium aus drei Schiedsrichtern gebildet.
Vertraulichkeit
Schiedsverfahren sind nicht öffentlich, wodurch Betriebsgeheimnisse geschützt bleiben und Streit nicht in die Öffentlichkeit getragen wird.
Effizienz
Durch ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement, das international erprobte Standards nutzt, werden Entscheidungen in der Regel innerhalb von zwölf Monaten getroffen. Für dringende Fälle bietet der SGH ein Fast-Track-Verfahren, das Ihnen eine Entscheidung innerhalb von nur sechs Monaten ermöglicht. Diese effiziente und vertrauliche Streitbeilegung macht den SGH zum idealen Partner für Ihre wirtschaftlichen Konflikte.
Kostenkontrolle
Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz. Außerdem entstehen keine Kosten durch zusätzliche Gerichtsinstanzen.
Internationale Durchsetzbarkeit
Dank des sogenannten New Yorker Abkommens von 1958 sind Schiedssprüche in 172 Ländern weltweit vollstreckbar. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber staatlichen Gerichtsurteilen.
Qualitätssicherung
Justiziare des SGHs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen in der Form des Schiedsspruchs anregen.
Unterstützung durch IHKs und AHKs
Der SGH ist eng mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie den Auslandshandelskammern (AHKs) an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit vernetzt.
Für wen eignet sich ein SGH-Schiedsverfahren besonders?
- Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- und Werkverträgen (national und international)
- Mittelständische und große Industrieunternehmen
- International tätige Unternehmen und Joint Ventures
- Projektbezogene Großverträge (z. B. Anlagenbau, Infrastruktur, IT)
- Unternehmen mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Sachverhalten
- Technologie- und innovationsgetriebene Unternehmen mit hohem Vertraulichkeits- und Know-how-Schutzbedarf
Schiedsgerichtsklausel
Sorgen Sie vor - mit einer klaren vertraglichen Regelung: Die Bergische IHK empfiehlt Unternehmen, bei Verträgen frühzeitig folgende Schiedsgerichtsklausel zu vereinbaren:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“
Optionen zur Anpassung der Schiedsgerichtsklausel sowie eine englische Fassung finden Sie auf der Website des Schiedsgerichtshof.
