Versicherungsvermittler

Teilnahmeregeln für die Sachkundeprüfung

Teilnahmeregeln für die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/Versicherungsberater nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 Gewerbeordnung
Die folgenden Regeln gelten für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/Versicherungsberater nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 Gewerbeordnung, die von der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid (im Folgenden: IHK) durchgeführt werden.

1. Anmeldung
Anmeldungen müssen bis spätestens 30 Kalendertage vor dem gewünschten Prüfungstermin der IHK vorliegen. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung ist für die IHK erst verbindlich, wenn der Termin von ihr schriftlich bestätigt wurde. Nach Anmeldung erhält der angemeldete Teilnehmer eine Anmeldebestätigung und einen Gebührenbescheid.

2. Zahlungsbedingungen
Die Gebühr ist vor Beginn der Prüfung, spätestens innerhalb von 14 Tage nach Erteilung des Gebührenbescheides unter Angabe der Gebührenbescheidnummer zu entrichten. Zahlungspflichtig ist der Teilnehmer.

3. Absage von Veranstaltungen
Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl kann die IHK die Prüfung bis spätestens eine Woche vor dem Termin absagen. Die IHK kann die Prüfung auch bei Eintritt nicht vorhersehbarer Umstände (wie z. B. die Erkrankung von Prüfungsausschuss-Mitglieder, die Beschädigung oder Kündigung der Veranstaltungsräume) absagen. In diesen Fällen wird die IHK mit Einverständnis des Prüfungsteilnehmers versuchen, die Prüfung am selben Termin durch eine andere IHK durchführen zu lassen. Soweit die Prüfung nicht bei einer anderen IHK stattfinden kann, werden bereits gezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4. Haftung
Die IHK und die von ihr beauftragten Personen haften nicht für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Das gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5. Datenspeicherung und -weitergabe
Zum Zweck der Prüfungsabwicklung dürfen personenbezogene Daten der Teilnehmer beim Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V., Geschäftsbereich Außendienst-Ausbildung, Stolberger Str. 313, 50933 Köln, unter Beachtung der datenschutzgesetzlichen Regelungen verarbeitet und gespeichert werden.