Nr. 2038
Recht und Steuern

Preisauszeichnung

Recht und Steuern

Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller eventuell zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.

Recht und Steuern

Beim Verkauf an Letztverbraucher besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises.

Assessor Dr.Andreas Leweringhaus
Geschäftsbereich Starthilfe, Unternehmensförderung, Recht