Nr. 92260
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Die Lieferantenerklärung mit Präferenzursprungseigenschaft

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Lieferantenerklärungen sind gängige Nachweise über den (präferenziellen) Ursprung einer Ware. Sie werden innerhalb der EU als Vorpapier für einen Präferenznachweis ausgestellt und können bei einem späteren Export zu einem Zollvorteil führen. Auf Grund der neuen Freihandelsabkommen haben sich die Fußnoten der Lieferantenerklärungen geändert. Die aktuellen Versionen stehen ihnen zum Download zur Verfügung (Stand: Juli 2026)

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Hier geben wir Hinweise zu jährlich wiederkehrenden Fragen über die wichtigsten Neuregelungen bei Ausfertigung von Lieferantenerklärungen mit Präferenzursprungseigenschaft.

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Die Lieferantenerklärung Türkei bescheinigt den präferenziellen Ursprung der Ware. Denn türkische Ursprungswaren können mit Nachweis der präferenziellen Eigenschaft aus der EU zollermäßigt in die Teilnehmerstaaten der Pan-Euro-Med-Zone geliefert werden.