Nr. 90735
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Nigeria

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Anfragen aus Westafrika von vermeintlich ghanaischen oder westafri‎kanischen ‎Agenten sollten deutsche Unternehmen genau prüfen.

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Die Importrichtlinien enthalten Informationen über den Verfahrensablauf der Zollabfertigung, die Aufgabenbereiche beteiligter Behörden, erforderliche Begleitpapiere und Vorschriften für die Warenkennzeichnung.

Die GTAI informiert über eine neue Packvorschrift für Containersendungen, die zum 11. Juli 2017 in Kraft tritt. Danach sind Schifffahrtsgesellschaften verpflichtet, darauf zu achten, dass in Container verladene Fracht, die nach Nigeria ausgeführt werden, übersichtlich auf Paletten gestapelt werden. Näheres lesen Sie bitte hier auf der Internetseite der GTAI nach.

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Die nigerianische Zollbehörde hat am 16. Mai 2014 ein Rundschreiben des Finanzministeriums von Januar veröffentlicht, in dem die um ein weiteres Jahr verlängerte Gültigkeit des nationalen Zolltarifs (CET 2008 – 2012) bis zum 31. Dezember 2014 bekannt gegeben wird. Ab 2015 soll dann der gemeinsame Außenzolltarif der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten ECOWAS in Kraft treten. Weitere Informationen finden sich unter dem folgenden Link.

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Die nigerianische Regierung hat die Verträge für die bislang zuständigen Prüfgesellschaften für die Durchführung der Destination Inspection nicht über den 30. November 2013 hinaus verlängert. Seit Dezember 2013 hat nunmehr der nigerianische Zoll die Warenkontrolle bei Einfuhr übernommen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der GTAI.

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Das nigerianische Finanzministerium hat neue Richtlinien für die Einfuhr von Warensendungen festgelegt. Das zehnseitige Dokument beinhaltet Informationen über den Verfahrensablauf der Zollabfertigung, erforderliche Begleitpapiere und Vorschriften für die Warenkennzeichnung. Die neuen Richtlinien wurden erforderlich, da der nigerianische Zoll seit dem 1.12.2013 das Programm der Destination Inspection (Warenprüfung im Bestimmungsland) von den zuvor beauftragten internationalen Prüfgesellschaften übernommen hatte (siehe obige Meldung). Weitere Informationen sowie das Dokument finden sich auf der Seite der GTAI.