Nigeria hat Importrichtlinien aktualisiert
Das Finanzministerium hat eine aktualisierte Fassung der Richtlinien für das Einfuhrverfahren in Nigeria auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Folgende Änderungen wurden 2017 vorgenommen, um die Geschäftstätigkeit in Nigeria zu erleichtern: die Zollbehörde NCS übernimmt die Koordination der obligatorischen Warenprüfung und die neu einbezogene Hafenbehörde NPA ist verantwortlich für eine reibungslosere Verkehrsabwicklung in den Einfuhrhäfen.
Ein Nachtrag vom 22. Dezember 2017 liefert weitere Ergänzungen zu den revidierten Importrichtlinien. Danach wird die ursprüngliche Gültigkeitsdauer einer bestätigten elektronischen Form M für Handelswaren von bisher 180 auf 360 Tage und für Kapitalgüter von 365 auf 720 Tage nahezu verdoppelt. Alle importrelevanten Begleitpapiere und erforderliche Angaben auf Etiketten von Verpackungen müssen in englischer Sprache verfasst sein. Die Zahl der benötigten Warenbegleitdokumente für Einfuhren wurde von 14 auf 8 reduziert. Anstelle einer Zollfaktura CCVO genügt die Vorlage eines Ursprungszeugnisses (Certificate of Origin) mit den erforderlichen Angaben.
Das Addendum verweist auch auf die Palettierungspflicht für Containerladungen seit 1. Januar 2018 (siehe Meldung vom 18.12.17) und führt davon ausgenommene Waren in einer Liste auf. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird eine Strafgebühr in Höhe von 25 Prozent des fob-Werts der nicht palettierten Güter erhoben.
Die revidierten Importrichtlinien mit ihrer Ergänzung gelten seit dem 1. Januar 2018. (AM)