Indien: Importvereinfachungen für gebrauchte Maschinen der Elektronikindustrie
Das indische Umweltministerium genehmigt die Einfuhr von gebrauchten Maschinen und Anlagen zur Herstellung von elektrotechnischen und elektronischen Komponenten für die Elektronikindustrie. Voraussetzung ist eine Restlebensdauer der Gebrauchtmaschinen von mindestens fünf Jahren. Zum Zeitpunkt der Einfuhr ist unter anderem ein Zertifikat von einem im Exportland akkreditierten technischen Prüfunternehmen erforderlich, welches das Herstellungsjahr, die Restlebendauer und Funktionalität der Maschinen und Anlagen nachweist.
Weitere Informationen bietet die GTAI auf ihrer Seite.