Nr. 3897084
International

Tunesien

Das tunesische Ministerium für Handel hat bekannt gegeben, dass für Importe von Kosmetika, Kinderspielzeug und Schulmaterialien ab dem 30. Oktober 2017 eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung des Exportlandes (französisch: certificat de vente libre) vorzulegen ist.

International

Der tunesische Zoll fordert ab dem 30. Oktober 2017 für ausgewählte Produktgruppen die Vorlage einer Kopie des Ausfuhrbegleitdokuments.