Tunesien verlangt Bescheinigungen über Freiverkäuflichkeit
Das tunesische Ministerium für Handel hat bekannt gegeben, dass für Importe von Kosmetika, Kinderspielzeug und Schulmaterialien ab dem 30. Oktober 2017 eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung des Exportlandes (französisch: certificat de vente libre) vorzulegen ist.