Jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz muss seit 2010 beim zuständigen Versicherungsträger vom Arbeitgeber angezeigt werden. Diese Anzeige erfolgt durch die Beantragung einer sog. A1-Bescheinigung, die innerhalb der EU vereinheitlicht ist und die der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit im Ausland mitführen muss.