Entsendung ins Ausland: A1-Bescheinigung ab 1. Juli 2019 nur noch elektronisch
Jede grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU/EWR und der Schweiz muss seit 2010 beim zuständigen Versicherungsträger vom Arbeitgeber angezeigt werden. Diese Anzeige erfolgt durch die Beantragung einer sog. A1-Bescheinigung, die innerhalb der EU vereinheitlicht ist und die der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit im Ausland mitführen muss. Ab 1. Juli 2019 können Arbeitgeber A1-Bescheinigungen nur noch mit ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder einer maschinellen Ausfüllhilfe elektronisch beantragen. Für Arbeitgeber, die keine Entgeltabrechnungssoftware nutzen, steht die A1-Meldung (die Meldung der Arbeitgeber an die Krankenkassen und die Rückmeldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber) in sv.net (Sozialversicherung im Netz) zur Verfügung.