International

EU-Stahlschutzmaßnahmen gegenüber Belarus und Russland

Die EU hat Einfuhrverbote für Stahl aus Weißrussland und Russland erlassen. In diesem Zusammenhang wurden die Einfuhrkontingente im Rahmen der EU-Stahlschutzmaßnahmen angepasst. Die neuen Quoten gelten seit dem 1. April 2022. 
Die Quoten, die Belarus und Russland zuvor zugeteilt waren, werden anteilig auf andere Ausfuhrländer umverteilt. Seit dem 1. April 2022 gelten die geänderten Kontingente. Die Quoten werden nach Produktkategorien umverteilt und anderen Ausfuhrländern anteilig auf der Grundlage ihres Anteils an den Einfuhren im Jahr 2021 zugeteilt.

Welche Bedeutung hat die Regelung auf bereits geschlossene Verträge?

Die Einfuhrverbote für Stahl aus Russland und Weißrussland sehen eine dreimonatige Übergangsfrist vor, um bestehende Verträge abzuwickeln. Während des Übergangszeitraums dürfen alle Waren, die in diesen Ländern im Rahmen von Verträgen gekauft wurden, die vor dem Stichtag geschlossen wurden - einschließlich Nebenverträgen, die für die Ausführung bestehender Verträge erforderlich sind - weiterhin in die EU eingeführt werden.

Wie werden die Stahlschutzmaßnahmen in der Praxis angepasst?

Die Stahlausfuhren aus Belarus und Russland werden während der dreimonatigen Übergangszeit nach den Ausfuhrverboten erheblich zurückgehen und danach vollständig eingestellt werden. Die Beibehaltung der länderspezifischen Kontingente für Russland und Weißrussland hätte für die stahlverarbeitende Industrie in der EU schnell zu einer erheblichen Angebotsverknappung bei bestimmten Erzeugnissen geführt.
Daher verteilt die EU in den Warenkategorien, für die Russland oder Weißrussland ein länderspezifisches Kontingent besaßen, diese Mengen auf der Grundlage des Anteils dieser Länder an den Einfuhren in der betreffenden Kategorie im Jahr 2021 auf andere Ausfuhrländer um. Um die Höhe dieser Einfuhren je Kategorie zu ermitteln, berücksichtigt die Kommission weder die Mengen aus Belarus und Russland noch die Einfuhrmengen aus Ländern, die derzeit von der Maßnahme ausgeschlossen sind (hauptsächlich Entwicklungsländer).
Beispiel: Weißrussland hatte ein jährliches Kontingent von 1 Million Tonnen in der Kategorie X, das nun neu verteilt werden muss. Im Jahr 2021 stammten 35 % aller Stahlerzeugnisse der Kategorie X, die im Rahmen der Stahlquoten in die EU eingeführt wurden, aus der Türkei und 20 % aus Indien. Die 1 Mio. Tonnen, die bisher als Quote für Weißrussland vorgesehen waren, werden nun entsprechend dem Anteil der anderen Länder an den Einfuhren im Jahr 2021 aufgeteilt. Die Türkei wird zusätzlich zu ihren bestehenden Quoten (CSQ) 350.000 Tonnen erhalten, während Indien weitere 200.000 Tonnen erhalten wird.

Bedeutet die Anpassung der Schutzmaßnahmen, dass die Überprüfung der Funktionsweise aufgehoben wurde?

Die im Dezember 2021 eingeleitete Überprüfung der Funktionsweise der Schutzmaßnahmen, die sich auf alle derzeit unter die Schutzmaßnahmen für Stahl fallenden Erzeugnisse erstreckt, ist noch nicht abgeschlossen. Sie dürfte in den kommenden Monaten abgeschlossen werden.

Wird die Einfuhr von Stahl aus Russland und Weißrussland an der EU-Grenze sofort blockiert?

Die Einfuhrverbote für russischen und weißrussischen Stahl sehen eine dreimonatige Übergangsfrist vor, um bestehende Verträge abzuwickeln. Während des Übergangszeitraums dürfen Waren, die in diesen Ländern im Rahmen von Verträgen gekauft wurden, die vor dem Stichtag (2. März 2022 für Weißrussland, 16. März für Russland) geschlossen wurden - einschließlich der für die Ausführung dieser Verträge erforderlichen Nebenverträge - weiterhin in die EU eingeführt werden.
Da es jedoch kein spezifisches Einfuhrkontingent für Russland und Weißrussland mehr geben wird, müssen diese Waren im Rahmen der (proportional erhöhten) Restkontingente für die jeweiligen Warenkategorien eingeführt werden, die auch zollfreie Einfuhren ermöglichen.
Die vollständige Verordnung EU 2022/ 434 finden Sie unter dem folgendem Link.