Neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung setzt F-Gase-Verordnung um
Seit dem 17. April 2026 gelten in Deutschland die bereits 2024 mit der F-Gase-Verordnung erweiterten Anforderungen an Tätigkeiten mit F-Gasen. Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) erweitert die Sachkundepflicht etwa auf Anlagen mit sogenannten alternativen Kältemitteln. Bestehende Sachkundebescheinigungen bestehen fort, benötigen bis zum 12. März 2029 allerdings eine Auffrischung.