Nr. 1002
Innovation und Umwelt

Arbeitsschutz| Arbeitssicherheit

Innovation und Umwelt

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Adressat ist der Arbeitgeber, der dafür zu sorgen hat, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.

Innovation und Umwelt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine neue Arbeitsstätten-Regel zur Bildschirmarbeit verkündet

Innovation und Umwelt

Brandschutzkonzepte in Betrieben unterliegen - je nach Größe und Nutzungsprofil des Unternehmens - unterschiedlichen Anforderungen. Zu den Grundvoraussetzungen gehören eine Ausrüstung des Betriebes mit Feuerlöscheinrichtungen, um Entstehungsbrände im Idealfall selbst löschen zu können, wie auch die Planung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen.