EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Nach der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in die Europäische Union ein- oder ausgeführt, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Entwaldungsfreie Lieferketten sind ein wichtiger Baustein für nachhaltiges Wirtschaften mit zahlreichen positiven ökologischen und sozialen Effekten. Jedoch kommen mit der EUDR auch neue Verpflichtungen auf die Unternehmen zu.