EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR): Tools für Unternehmen

Hier haben wir Ihnen einige hilfreiche Links und Tools zum Einstieg in die EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) zusammengestellt
Als direkt anwendbares EU-Recht muss die Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Sie tritt grundsätzlich ab dem 30.12.2024 in Kraft (Artikel 38 Absatz 2). Bestimmte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren jedoch von einer längeren Anpassungsfrist, da für sie die Pflichten erst ab dem 30.06.2025 (Artikel 38 Absatz 3) gelten. Die Durchsetzungsbehörde in Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Hier finden Sie Erklärungen der BLE zur EUDR.

FAQ's der EU-Kommission zur EUDR

Auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist eine deutsche Übersetzung der FAQs der EU-Kommission bereitgestellt.

Tase Earth

Für Unternehmen mit wenig Lieferketten-Kenntnis ist Trase Earth der beste Einstieg in die Risiko-Analyse. Wenn zum Beispiel Rinderfleisch in Paraguay eingekauft wird, kann mit der Website der Grad der Entwaldung (Deforestation) beim Produktionsprozess des Fleisches in der Anbauregionen geprüft werden.

Global Forest Watch

Die Seite von Global Forest Watch liefert aktuelle Daten zur Entwaldung auf regionaler Ebene.

Projekt elan!

OroVerde und Global Nature Fund entwickeln mit Unterstützung der Bundesregierung ein Portal, das Unternehmen auf dem Weg zu entwaldungsfreien Lieferketten unterstützt.
Das elan! Portal wird ab Anfang 2024 öffentlich zugänglich sein.