Prüferentschädigung, Honorarabrechnung
Prüferentschädigung, Honorarabrechnung
Mitgliedern der Prüfungsausschüsse werden, soweit nicht eine Entschädigung von anderer Seite gewährt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnisse entschädigt. Die Abrechnung der Entschädigung nimmt die Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid aufgrund eines entsprechenden Antrages des Anspruchsberechtigten vor.
Für die Einzelkorrektur schriftlicher Prüfungsarbeiten erhalten die Prüfer aufgrund einer Abrechnung ein Honorar von der Bergischen IHK.
Mitgliedern der Prüfungsausschüsse werden, soweit nicht eine Entschädigung von anderer Seite gewährt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnisse entschädigt. Die Abrechnung der Entschädigung nimmt die Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid aufgrund eines entsprechenden Antrages des Anspruchsberechtigten vor.
Für die Einzelkorrektur schriftlicher Prüfungsarbeiten erhalten die Prüfer aufgrund einer Abrechnung ein Honorar von der Bergischen IHK.