Prüferentschädigung, Honorarabrechnung

Prüferentschädigung, Honorarabrechnung

Mitgliedern der Prüfungsausschüsse werden, soweit nicht eine Entschädigung von anderer Seite gewährt wird, für bare Auslagen und Zeitversäumnisse entschädigt. Die Abrechnung der Entschädigung nimmt die Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid aufgrund eines entsprechenden Antrages des Anspruchsberechtigten vor.

Für die Einzelkorrektur schriftlicher Prüfungsarbeiten erhalten die Prüfer aufgrund einer Abrechnung ein Honorar von der Bergischen IHK.