Florist/-in

Die neue Ausbildungsordnung wurde am 06.02.2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. August 2025 in Kraft.
Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt.
In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kamen betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.
Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wurde damit ein Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet.
Neu ist zudem, dass auch in diesem Ausbildungsberuf die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt wird. Der Prüfungsbereich Teil 1 "Herstellen floraler Werkstücke" beinhaltet vier Arbeitsaufgaben. Der Prüfungsbereich Teil 2 "Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte" besteht aus einem Kernstück und zwei Begleitstücken.
  • Arbeitsgebiet:
Floristen und Floristinnen sind aufgrund ihrer vielseitigen Ausbildung qualifiziert, mit Blumen, Pflanzen und Pflanzenteilen sachkundig umzugehen. Sie ordnen diese in das botanische System ein, pflegen sie fachgerecht. Nach Kundenwünschen fertigen sie Sträuße, Gestecke und Pflanzungen an, berücksichtigen Gestaltungsgrundlagen sowie den Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wesentlicher Teil in ihrer Tätigkeit ist die fachgerechte Beratung der Kunden und die Ausübung kaufmännischer Funktionen.
  • Branchen/Betriebe:
Unternehmen des Blumenfachhandels
  • Berufliche Qualifikationen:
  • Grundlagen der Berufsbildung
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Umweltschutz, rationelle Energieverwendung
  • Planen von Arbeitsabläufen, fachgerechtes Verwenden und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
  • Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen
  • Beraten und Bedienen von Kunden
  • Verkaufsförderung und Marketing
  • Planen und Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck
  • Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften, Informationen über Pflanzenschutzmittel im Fachhandel
  • Beschaffen und fachgerechtes Lagern von Waren, Einkauf, Warenannahme und Bestandsüberwachung
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Floristik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB)
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
  • Berufsschule:
  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Teil 1 und Abschlussprüfung finden Sie hier.
  • Prüfungsgebühr:
251,00 Euro gemäß der Gebührenordnung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit