Servicekraft für Schutz und Sicherheit

  • Arbeitsgebiet:
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, betriebliche und private Sicherheit und Ordnung. Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche, in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft. Sie schützen Personen, Sach- und immaterielle Werte. Insbesondere durch präventive Maßnahmen und soweit erforderlich, durch Gefahrenabwehr. Sie sind in Objekten und Anlagen, bei Veranstaltungen, sowie für den Personen- und Werteschutz im Einsatz. Sie arbeiten kundenorientiert auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen.
  • Branchen/Betriebe:
Wach- und Sicherheitsunternehmen. Großbetriebe mit eigenen Wach- und Sicherheitseinrichtungen.
  • Berufliche Qualifikationen:
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit werden vorrangig bei operativen Arbeitsabläufen eingesetzt. Sie beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein. Sie überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch. Sie kontrollieren die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten erste Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ein. Sie sind in der Lage bei Schadensereignissen situationsbezogen zu reagieren. Sie unterstützen Ermittlungen und Aufklärungen und arbeiten selbständig, in Teams und in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.
  • Ausbildungsschwerpunkte / Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Rechtsgrundlagen und Leistungen für Sicherheitsdienste
  • Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste
  • Rechte von Personen und Institutionen
  • Gefährdungssituationen rechtlich bewerten
  • Rechtsverstöße erkennen und beurteilen
Sicherheitsdienste
  • Aufgaben, Organisation und Leistungen unterschiedlicher Sicherheitsbereiche
  • Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Melde- und Berichtswesen, Dokumentationen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen
Kommunikation und Kooperation
  • In- und externe Informations- und Kommunikationsregeln
  • Kundenkontakte herstellen und pflegen
  • Kommunikationsmittel situationsgerecht anwenden
Schutz und Sicherheit
  • Gefährdungspotenziale und Gefahrenabwehr
  • Wirkungsweise von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen
  • Objektbezogene Arbeitsschutz-, Brandschutz, Umweltschutz- und Datenschutzvorschriften
  • Großschadensereignisse, situationsbezogene Maßnahmen
Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Konfliktbewältigung und Deeskalation
  • Maßnahmen, Anweisungen (auch in englischer Sprache), Eigenschutz
  • Verhaltensnormen von Personen, Gruppen, Tätermotive
Sicherheitstechnik
  • Auswahl, Einsatz und Pflege technischer Hilfsmittel
  • Kontrollinstrumente ablesen und auswerten
  • Leitstellen- und Kommunikationstechnik, Bedienelemente
  • Ausbildungsschwerpunkte / Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Ausbildungsvertrag, Rechte und Pflichten der Ausbildungsbeteiligten
  • Möglichkeiten beruflicher Fortbildung
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Aufgaben, Struktur und Rechtsform des Unternehmens
  • Grundfunktionen: Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung
  • Beziehungsumfeld des Betriebes: Organisationen, Verbände, Institutionen
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Verhaltensweisen bei Unfällen, erste Maßnahmen
  • Brandschutz und Verhaltensweisen bei Bränden, Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Umweltschutz
  • Geltende Regelungen des Umweltschutzes des Ausbildungsbetriebes
  • Wirtschaftlicher und umweltschonender Energie und Materialeinsatz
  • Vermeidung von Abfällen
  • Umweltschonende Entsorgung
  • Ausbildungsdauer:
Nach der geltenden Ausbildungsordnung dauert die Ausbildung 2 Jahre
  • Fortsetzung der Berufsausbildung:
Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung als „Servicekraft für Schutz und Sicherheit” kann im Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit” die Ausbildung nach den Vorschriften des dritten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Einstiegsqualifizierung Sicherheitsdienste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 97 KB)
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
  • Aufstiegsmöglichkeiten im Ausbildungsberuf durch Weiterbildung:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
207,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit