Physiklaborant/-in

  • Arbeitsgebiet:
Physiklaboranten/Physiklaborantinnen befassen sich mit der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung physikalischer Messungen und Versuchen.
In der Produktion sind sie insbesondere bei Aufgaben der Qualitätskontrolle tätig. In Arbeitsbereichen wie Forschung, Entwicklung, Analytik, Anwendungstechnik und Umweltschutz führen sie selbständig Messungen und Untersuchungen durch, werten diese aus und protokollieren die Ergebnisse.
  • Branchen und Betriebe:
Werkstätten und Laboratorien der verschiedensten Branchen.
  • Berufliche Qualifikationen:
Physiklaborant / Physiklaborantin
  • bearbeiten Werkstoffe
  • führen elektr. Arbeiten aus, einschließlich Messen, Steuern und Regeln
  • bestimmen physikalischen Größen,
  • führen physikalisch-chemischen Versuchen durch
  • werten Messdaten und graphischer Darstellung aus
  • setzen Arbeitsgeräten ein und pflegen diese
  • bearbeiten Werkstoffe und prüfen diese
  • gehen mit Arbeitsstoffen um
  • vereinigen, trennen und reinigen Arbeitsstoffe
  • messen physikalische Größen, bestimmen Stoffkonstanten und elektronische Arbeiten
  • wenden mikrobiologischer Arbeitstechniken an
  • dokumentieren Arbeitsabläufe und -ergebnisse
  • führen mechanische, wärmetechnische, optische elektrotechnische u. elektronische Arbeiten durch
  • arbeiten mit der Röntgen- u. Kernstrahlungsmesstechnik
  • arbeiten mit instrumenteller Analytik, verfahrenstechnische Arbeiten und Leittechnik
  • führen informationstechnische Arbeiten durch
  • treffen Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre.
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit