Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Neuordnung der Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Der Ausbildungsberuf wurde zuletzt im Jahr 2006 modernisiert. Nun wurde dieser erneut novelliert.
Zum 1. August 2020 tritt die neue Ausbildungsverordnung in Kraft.
Im Großhandel hat die Digitalisierung in den letzten zehn Jahren stark zugenommen. Zunehmend sind die Beschäftigten mit elektronischen Geschäftsprozessen und dem Vertriebskanal Internet konfrontiert.
Die Neuordnung stellt daher sicher, dass die Ausbildungsinhalte des bisherigen Beruf Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel künftig stärker die veränderten Kompetenzanforderungen in den unterschiedlichen Bereichen elektronischer Geschäftsprozesse und E-Commerce berücksichtigen.
Auch Kompetenzen rund um das Projektmanagement soll die neue Ausbildungsordnung stärker betonen. Hinzu kommen die Themenfelder: Verkaufskommunikation, Lagerlogistik, Nachhaltigkeit von Beschaffungs- und Logistikprozessen sowie der Vertrieb produktnaher Dienstleistungen.
Unter anderem wurde auch in diesem kaufmännischen Beruf die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Es handelt sich um EINE Abschlussprüfung (AP) in „zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen“. Dem Teil 1 der AP (GAP 1) und dem Teil 2 der AP (GAP 2). Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.

Das endgültige Prüfungsergebnis wird erst nach Beendigung von Teil 2 der AP festgestellt. Über die in Teil 1 der AP erbrachten Leistungen erhält der Prüfling eine schriftliche Bescheinigung (§5 BBiG).
Die Teil 1-Prüfung kann für sich genommen nicht „bestanden“ oder „nicht bestanden“ werden. Erzielte Leistungen bleiben bestehen.
Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, Teil 1 zählt bereits für die Endnote! Die Auszubildenden müssen frühzeitig in Betrieb und Schule „fit gemacht“ werden.


Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 01. August 2020 werden wir für Sie unaufgefordert umschreiben und Sie darüber informieren.
Eine erläuternde Präsentation sowie die neue Ausbildungsverordnung finden Sie unter dem Punkt “Weitere Informationen”
hier: Fachrichtung Außenhandel
  • Arbeitsgebiet:
Der Kaufmann im Großhandel, die Kauffrau im Großhandel mit Fachrichtung Außenhandel kennen die Besonderheiten der internationalen Märkte, die Geschäftsmentalität ihrer Partner im Ausland und haben kaufmännisches Gespür bei der Erschließung neuer Handelsmärkte. Sie ermitteln Angebots- und Nachfragesituation sowie Absatzchancen und können veränderte Bedingungen auf internationalen Märkten und deren Auswirkungen einschätzen.
  • Branchen / Betriebe:
Ihr Einsatz erfolgt
  • im Außenhandel und Großhandel
  • im Import- und Exportbereich
  • in internationalen Transport- und Vertriebsorganisationen
  • bei Herstellern und in der Industrie mit Fertigung im Ausland
  • Berufliche Qualifikationen:
Der Kaufmann/die Kauffrau im nichtlagerhaltenden Außenhandel verfügt über sehr gute kommunikative Fähigkeiten und persönlich überzeugendes Auftreten. Für die unterschiedlichen Formen der Geschäftsanbahnung und für den erfolgreichen Geschäftsabschluss werden mindestens sehr gute Englischkenntnisse, möglichst die Beherrschung einer weiteren Fremdsprache, vorausgesetzt. Die notwendige Dienstleistungsbereitschaft erfordert soziale Kompetenzen. Sie
  • kennen sich aus im Außenwirtschafts- und Zollrecht, Vertragsusancen, Währungs- und Devisenvorschriften
  • berücksichtigen der Ware entsprechende Transportmittel und -wege hinsichtlich Transportfähigkeit, Lagerfähigkeit und können entsprechende Frachtverträge abschließen
  • optimieren internationale Transportversicherungsbedingungen und Versicherungsleistungen
  • haben einen Überblick über die Außenhandelsfinanzierung und die Kreditabsicherung
  • können ein Akkreditiv anwenden und sind sicher in außenhandelsspezifischen Zahlungsbedingungen
  • beschaffen, erstellen und prüfen Warendokumente und errechnen Zölle und Abgaben
  • haben Kenntnisse in internationaler Handelsschiedsgerichtsbarkeit und branchenbezogener Arbitrage
  • nutzen betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme für Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Zahlungsverkehr, Kreditwesen und Risikoabsicherung
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
251,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit