Gestalter/-in für visuelles Marketing

  • Arbeitsgebiet:
Gestalter und Gestalterinnen für visuelles Marketing arbeiten im Handel, auf Messen, Ausstellungen und in der Industrie. Ihre Arbeitsbereiche umfassen Verkaufsförderung, Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen, Werbung, Events, Öffentlichkeitsarbeit sowie Promotion.
  • Branchen/Betriebe:
  • Warenhäuser
  • Einkaufszentren
  • Fachmärkte
  • Einzelhandelsgeschäfte
  • Boutiquen
  • Messehallen
  • Ausstellungsräume
  • Berufliche Qualifikationen:
Gestalter und Gestalterinnen für visuelles Marketing
  • entwickeln und realisieren visuelle Gestaltungskonzepte, die die Unternehmensphilosophie kommunizieren und die Absatzförderung unterstützen,
  • präsentieren Waren, Produkte und Dienstleistungen und nutzen dabei Kunden- und Verkaufstrends für ihre visuellen Gestaltungskonzepte,
  • gestalten Verkaufs-, Präsentations- und Ausstellungsräume,
  • kooperieren mit Verkaufs- und Ausstellungspersonal sowie anderen gestalterischen und werbenden Berufsgruppen,
  • setzen Wirkungen von Licht, Formen, Farben und anderen Gestaltungselementen verkaufsfördernd ein,
  • planen und organisieren Events, Kundenforen und Promotion-Aktionen,
  • beschaffen Werkstoffe und Präsentationsmittel unter wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten und setzen sie ein,
  • nutzen Grafik-, Layout- und Bildbearbeitungsprogramme,
  • führen Kalkulationen sowie Erfolgskontrollen durch.
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
251,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit