Gestalter/-in für immersive Medien

Neuer Ausbildungsberuf „Gestalter/-in für immersive Medien“ ab 1. August 2023
Die Einsatzmöglichkeiten immersiver Medien haben sich seit den 2010er-Jahren erheblich erweitert: Hard- und Software wurden anwendungsfreundlicher, AR-, VR- und MR-Anwendungen halten in immer mehr Branchen Einzug.
Was bislang jedoch fehlte, war eine geregelte Qualifizierung. Diese Lücke wird nun der neue Ausbildungsberuf „Gestalter/-in für immersive Medien“ (GIM) schließen.
Der Erste Deutsche Fachverband für Virtual Reality e.V. (EDFVR) der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) haben viele Informationen zum neuen Beruf auf der Seite www.gestaltung-immersiv.de zusammengestellt. 

  • Arbeitsgebiet
Gestalter/-innen für immersive Medien arbeiten in AR-, VR-, und XR-Unternehmen, bei Medienunternehmen mit digitalen Schwerpunkten, Film- und TV-Produktionsbetrieben und im Rundfunk, Marketing- und Kommunikationsagenturen, Innovations- und Marketingabteilungen von Unternehmen sowie IT- und Entwicklungsabteilungen in Produktionsbetrieben.
  • Ausbildungsinhalte
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Gestalten von immersiven Medien mit Autorenwerkzeugen und in Entwicklungsumgebungen,
2. iteratives Entwickeln von Prototypen,
3. Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3D-Daten,
4. Gestalten und Umsetzen von Animationen,
5. Durchführen von Bild- und Tonaufnahmen in realen und virtuellen Produktionen,
6. Gestalten von immersiven Klangwelten,
7. Einrichten von Netzwerktechnik und Publikation für Betrieb und Distribution,
8. Entwickeln von Konzeption und Gestaltung im Team,
9. Beraten von Kundinnen und Kunden sowie
10. Validieren und Abschließen von Aufträgen.
Integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 
1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4. digitalisierte Arbeitswelt,
5. Planen und Organisieren von Projekten durch iterative Prozesse,
6. Kooperieren, Kommunizieren und Präsentieren sowie
7. Einhalten der rechtlichen Grundlagen der Medienproduktion.
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
 
  • Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit