Biologielaborant/-in

Informationen zur Änderungsverordnung der Laborberufe

Biologielaborant/-in
Zum 01.08.2020 tritt die Änderungsverordnung der Ausbildungsberufe zum Biologielaborant/-in, Chemielaborant/-in und Lacklaborant/-in in Kraft. Es hat eine Anpassung an die technologische Entwicklung in Bezug auf die Digitalisierung stattgefunden. Gleichzeitig werden die Wahlqualifikationen an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Biologielaboranten:
Was hat sich geändert?
Geändert hat sich die Auswahlmöglichkeit der sogenannten Wahlqualifikationen.
So konnten bislang aus 21 Wahlqualifikationen vier Wahlqualifikationen ausgewählt werden. Mit dem In-Kraft-Treten der Neuverordnung ab dem 01. August 2020 werden zukünftig aus den insgesamt 16 Wahlqualifikationen nunmehr sechs Wahlqualifikationen auszuwählen sein. Diese werden jeweils über eine Dauer von je 13 Wochen in die Ausbildung einfließen.
Zudem standen bisher zwei Auswahllisten an Wahlqualifikationen zur Verfügung, die zukünftig auf eine Liste zusammengelegt werden.
Die Wahlqualifikationen „Laborbezogene Informationstechnik“ wurden zur neuen Wahlqualifikation „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion“ überarbeitet.
Weiterhin wurde auch die Wahlqualifikation „Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor“. Diese Qualifikation wird nun unter der Bezeichnung „Arbeiten mit vernetzten, automatisierten Systemen“ weitergeführt. Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ist am 6. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Die Verordnung tritt am 01. August 2020 in Kraft.
Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 01. August 2020 werden wir für Sie umschreiben.
Eine erläuternde Präsentation sowie die neue Ausbildungsverordnung finden Sie unter dem Punkt “Weitere Informationen”.
  • Arbeitsgebiet:
Biologielaborant und Biologielaborantin haben es mit den Reaktionsabläufen im lebenden Organismus zu tun. Sie führen Untersuchungen an Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen durch. Ihre Versuchs- und Beobachtungsobjekte sind sowohl ganze Organismen als auch Zellen, Gewebe und Organe. Sie prüfen den Einfluss von Medikamenten auf Kreislauf, Gewebe und Körperflüssigkeiten mit Hilfe von Mikroskopen, Zentrifugen und elektronischen Messgeräten. Sie führen chemische, bakteriologische und andere Spezialuntersuchungen an Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Geflügel durch. Es werden Böden, Nährstoffe, Futter- und Düngemittel ständig kontrolliert. Die Krankheitssymptome und -erreger, wie Mikroorganismen, zum Beispiel Pilze und Viren werden im Labor und in Feldversuchen beobachtet und untersucht. Biologielaboranten/ Biologielaborantinnen arbeiten meistens unter Anleitung eines Wissenschaftlers und können sich auf bestimmte Gebiete spezialisieren.
  • Branchen und Betriebe:
Unternehmen der chemisch, biologischen Industrie
  • Berufliche Qualifikationen:
Biologielaboranten / Biologielaborantinnen
bereiten biologische, mikrobiologische und klinisch- chemische Untersuchungen und Versuchsreihen an
  • Tieren, Mikroorganismen und Pflanzen vor und führen sie durch
  • führen grundlegende naturwissenschaftlich-technische Arbeiten durch
  • bedienen und pflegen Laborgeräte und -einrichtungen
  • führen biologische Arbeiten wie Herstellen und Beimpfen von Nährmedien aus
  • präparieren Versuchstiere
  • führen physikalisch-chemische, chemisch und biochemische Arbeiten aus, z.B. züchten von Parasiten und Kultivieren von Pflanzenschädlingen
  • vermehren pflanzliche Ableger und Gewebekulturen
Biologielaboranten /Biologielaborantinnen
  • setzen betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) um
  • arbeiten im Team
  • beschaffen Informationen und erstellen Dokumentationen
  • arbeiten mit Kommunikations- und Informationssysteme
  • erfassen Messdaten und verarbeiten diese
  • beherrschen Fremdsprachen für Fachaufgaben
  • bereiten die Probennahme vor und entnehmen Proben
  • führen Analyseverfahren durch
  • führen mikrobiologischer, zellkulturtechnischer, biochemischer, molekularbiologische Arbeiten durch
  • führen diagnostischer Arbeiten und zoologisch-pharmakologischer Arbeiten durch
Eine Spezialisierung wird durch Wahlqualifikationen erreicht, die Auswahl besteht zwischen
  • immunologischer und biochemischer Arbeiten
  • biotechnologischer Arbeiten
  • botanischer Arbeiten
  • mikrobiologischer Arbeiten
  • gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten
  • parasitologischer Arbeiten
  • pharmakologischer Arbeiten
  • toxikologischer Arbeiten
  • phytomedizinischer Arbeiten
  • pharmakokinetischer Arbeiten
  • laborbezogene Informationstechnik
  • arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor
  • prozessbezogene Arbeitstechniken
  • Qualitätsmanagement
  • umweltbezogene Arbeitstechniken
  • probenahmetechnischer und analytischer Verfahren
  • chromatografischer Verfahren
  • spektroskopischer Verfahren
  • verfahrenstechnischer Arbeiten
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre.
  • Aufstiegsmöglichkeiten im Ausbildungsberuf durch Weiterbildung:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
  • Berufsschule:
  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
  • Prüfungsgebühr:
423,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit