Bankkaufmann/-frau

Neuordnung Bankkaufmann/-frau zum 01.08.2020
Die Ausbildungsordnung Bankkaufmann/-frau wurde nach nunmehr 21 Jahren überarbeitet und aktualisiert.

Die Aktualisierung des Berufsbildes soll der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsfeldern und -prozessen im Bankgewerbe Rechnung tragen. Eine steigende Bedeutung wird in diesem Zusammenhang den kommunikativen Kompetenzen, der Fähigkeit zum vernetzten Denken sowie dem professionellen Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln beigemessen. Ferner ist eine Überarbeitung bzw. Reduzierung überholter Ausbildungsinhalte erfolgt (z. B. in den Bereichen Zahlungsverkehr und Rechnungswesen); ebenso wurden veränderte rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Unter anderem wurde auch in diesem kaufmännischen Beruf die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Es handelt sich um EINE Abschlussprüfung (AP) in „zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen“. Dem Teil 1 der AP (GAP 1) und dem Teil 2 der AP (GAP 2). Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung.
Das endgültige Prüfungsergebnis wird erst nach Beendigung von Teil 2 der AP festgestellt. Über die in Teil 1 der AP erbrachten Leistungen erhält der Prüfling eine schriftliche Bescheinigung (§5 BBiG).

Die Teil 1-Prüfung kann für sich genommen nicht „bestanden“ oder „nicht bestanden“ werden. Erzielte Leistungen bleiben bestehen.
Die bisherige Zwischenprüfung entfällt, Teil 1 zählt bereits für die Endnote! Die Auszubildenden müssen frühzeitig in Betrieb und Schule „fit gemacht“ werden.

Die Prüfung im Überblick:
 
Prüfungsbereich
Dauer
Prüfungsinstrument
Gewichtung
Teil 1
der gestreckten Abschlussprüfung
Konten führen und
Anschaffungen finanzieren
  90 Min.
Schriftliche Prüfung
20 %
Teil 2
der gestreckten Abschlussprüfung
 
 
Vermögen aufbauen und Risiken absichern
  90 Min.
Schriftliche Prüfung
20 %
Teil 2
der gestreckten Abschlussprüfung
 
 
Vermögen aufbauen und Risiken absichern
  90 Min.
Schriftliche Prüfung
20 %
Finanzierungsvorhaben begleiten
  90 Min.
Schriftliche Prüfung
20 %
Wirtschafts- und
Sozialkunde
  60 Min.
Schriftliche Prüfung
10 %
Kunden beraten
  30 Min.
Gesprächssimulation
30 %
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2020 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 01. August 2020 werden wir für Sie unaufgefordert umschreiben und Sie darüber informieren.

Eine erläuternde Präsentation sowie die neue Ausbildungsverordnung finden Sie unter dem Punkt “Weitere Informationen”.
  • Arbeitsgebiet:
Bankkaufleute sind in allen Geschäftsbereichen der Kreditinstitute tätig. Aufgaben der Bankkaufleute sind Akquisition, Beratung und Betreuung von Kunden sowie Verkauf von Bankleistungen, insbesondere von standardisierten Dienstleistungen und Produkten. Typische Arbeitsgebiete sind Kontoführung, Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage sowie das Kreditgeschäft. Weitere Arbeitsgebiete sind z.B. Controlling, Organisation und Datenverarbeitung, Personalwesen, Revision sowie Marketing, die in der Regel eine Spezialisierung erfordern.
  • Branchen/Betriebe:
Banken und Sparkassen
  • Berufliche Fähigkeiten:
  • Bankkaufleute beraten Kunden bei der Wahl der Kontoart, wickeln nationalen und internationalen Zahlungsverkehr für Kunden ab, beraten Kunden über Nutzungsmöglichkeiten von Konten, bearbeiten Kundenaufträge im Rahmen der Kontoführung, beraten Kunden über verschiedene Zahlungsverkehrsprodukte
  • beraten Kunden über Anlagen auf Konten, beraten Kunden über Anlagemöglichkeiten in Aktien, Schuldverschreibungen, Investmentzertifikaten, bearbeiten Wertpapierorders, verkaufen Geldanlageprodukte,
  • beraten Kunden über Finanzierungen, beurteilen Sicherheiten und bearbeiten Sicherungsvereinbarungen,
  • schätzen Kreditrisiken ein, wirken bei der Bearbeitung von Krediten mit, werten Geschäftsvorgänge mit Hilfe der Instrumente des betrieblichen Rechnungswesens aus, beurteilen Kosten und Erlöse einer Kundenbeziehung,
  • bearbeiten Aufgaben unter Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen, verfügen über Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie über Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit.
  • Ausbildungsschwerpunkte:
Der Ausbildungsbetrieb Stellung, Rechtsform und Organisation, Personalwesen und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationssysteme, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Markt- und Kundenorientierung, kundenorientierte Kommunikation, Marketing, Verbraucher- und Datenschutz, Kontoführung und Zahlungsverkehr, Kontoführung, nationaler Zahlungsverkehr, internationaler Zahlungsverkehr, Geld- und Vermögensanlage, Anlage an Konten, Anlage in Wertpapieren, Anlage in anderen Finanzprodukten, Kreditgeschäft, standardisierte Privatkredite, Baufinanzierung, Firmenkredite, Rechnungswesen und Steuerung, Rechnungswesen, Steuerung
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Aufstiegsmöglichkeiten im Ausbildungsberuf durch Weiterbildung:

  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit