Ausbildungsprämie I


Mit dem Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” sollen Ausbildungsbetriebe unterstützt werden, das Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten. Im Einzelnen sollen dazu Ausbildungskapazitäten erhalten und ausgebaut, Kurzarbeit für Auszubildende vermieden, die Auftrags- und Verbundausbildung gefördert und Anreize zur Übernahme im Falle einer Insolvenz geschaffen werden.
Wichtiger Hinweis: Die Antragsstellung und Abwicklung läuft über die Agentur für Arbeit.

Welche Maßnahmen sollen gefördert werden?

Nahtlose Verlängerung der Ausbildungsprämien für Frühjahr 2021: Die Förderung mit Ausbildungsprämien endet nicht mit dem 15. Februar 2021, sondern wird nahtlos fortgesetzt. Für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen gilt eine neue Fördersystematik.
Folgende Maßnahmen sollen gefördert werden:
  1. Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie in Höhe von 4.000 Euro gefördert. 
  2. Ausbildungsprämie Plus (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten , die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden ab 01.06.2021 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 6.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  3. Vermeidung von Kurzarbeit: Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert und die Förderung mit Inkrafttreten der Änderungen deutlich verbessert: Es wird zusätzlich die Hälfte der Brutto-Vergütung des Ausbilders (gedeckelt auf 4.000 Euro, zuzüglich 20 Prozent Sozialversicherungspauschale) übernommen. Auch hier erfolgte eine Erweiterung der Unternehmensgröße auf kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter*innen (bislang bis zu 249 Mitarbeiter*innen).
  4. Übernahmeprämie: Die Übernahme von Azubis, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist. Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und - wie die neue Ausbildungsprämie plus - auf 6.000 Euro angehoben. Außer bei Insolvenz ist auch eine Förderung möglich, wenn die Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb erfolgt ist oder droht, weil diesem die Fortführung der Ausbildung in Folge der Corona-Krise bis zum Ende nicht mehr möglich oder zumutbar ist.
  5. Als neue Leistung wurde ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen eingeführt. Dieser beinhaltet einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro je Azubi, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund coronabedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang (zum Beispiel in Hotels: Geschäftsreisende; in der Gastronomie: Außerhausverkauf) weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde.

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Zuständig für die Antragsbearbeitung, Beratung und Bewilligung der Zuwendungen ist die Bundesagentur für Arbeit. Eine Antragstellung ist bei der Agentur für Arbeit möglich.

Kontakt:
Den Arbeitgeber-Service erreichen Sie über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei).

Bestätigung der IHK

Bei der Antragstellung bei der Agentur für Arbeit ist eine Bescheinigung der IHK einzureichen. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 439 KB) und die Änderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 454 KB).

Bitte senden Sie die Formulare zur Bestätigung der eingetragenen Ausbildungsverhältnisse ausschließlich per E-Mail an das Postfach ausbildung@bergische.ihk.de. Wir werden die unterschriebenen Bestätigungen dann schnellstmöglich per E-Mail an Sie zurücksenden. Diese fügen Sie anschließend bitte dem Antrag bei der Agentur für Arbeit bei.