Ausbildungsprämie der Bundesregierung

Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ unterstützt das Bundesbildungsministerium Ausbildungsbetriebe in allen Bereichen der Wirtschaft die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, und hilft, dass Auszubildende auch bei pandemiebedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.
Mit der Ausbildungsprämie I können Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen seit Anfang August Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen. Die Förderbekanntmachung des Bundesarbeitsministeriums und des Bundesbildungsministeriums wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Ausbildungsprämie I finden Sie hier.
Mit der Ausbildungsprämie II ab Anfang November können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oder Ausbildungsdienstleister, wie beispielsweise überbetriebliche Berufsbildungsstätten, eine Prämie für Auftrags- oder Verbundausbildungen beantragen. Dies ist der Fall, wenn sie Auszubildende vorübergehend ausbilden, die ihre Ausbildung nicht im eigenen Betrieb beginnen oder weiterführen können, weil dieser vollständig oder zu wesentlichen Teilen aufgrund der Corona-Pandemie von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist. Die Förderbekanntmachung des Bundesbildungsministeriums wurde am 30. Oktober 2020 veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Ausbildungsprämie II finden Sie hier.