16.09.2026

IHK-Gremium Kulmbach Unternehmen leiden unter Gewerbesteuer

Aber: Kommunen mit immer höheren Kostenbelastungen


“Unsere Kommunen haben in diesem Jahr auf höhere Gewerbesteuerhebesätze verzichtet ‑ das ist ein starkes Signal“, macht Michael Otte deutlich, Vizepräsident der IHK für Oberfranken Bayreuth und Vorsitzender des IHK-Gremiums Kulmbach. Er mahnt trotzdem zur Zurückhaltung: “Jeder zusätzliche Punkt beim Gewerbesteuerhebesatz würde Unternehmen treffen, die bereits unter Druck stehen.“

Die aktuelle Realsteuerumfrage der IHK für Oberfranken Bayreuth zeigt: Im IHK-Gremium Kulmbach hat 2026 keine Kommune ihren Gewerbesteuerhebesatz angehoben. 2025 hatte Marktschorgast den Hebesatz von 320 auf 330 Punkte erhöht, 2024 Mainleus (von 320 auf 340 Punkte) und Untersteinach (von 332 auf 335); Ködnitz nahm eine Senkung vor (von 345 auf 330).

Kulmbach bleibt unter dem Oberfranken-Durchschnitt

Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz im IHK-Gremium Kulmbach liegt bei 334,2 Punkten und damit unverändert gegenüber dem Vorjahr. Damit liegt er 24,7 Punkte unter dem Durchschnitt im Einzugsgebiet der IHK für Oberfranken Bayreuth von 358,9 Punkten.

Oberfrankenweit haben 20 der 196 Gemeinden ihre Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B) 2026 erhöht, nur 12 haben gesenkt. 13 Gemeinden planen für 2027 bereits weitere Erhöhungen, in acht weiteren wird darüber diskutiert.

Schwache Konjunktur verschärft den Druck

Der Konjunkturklimaindex im IHK-Gremium Kulmbach lag im Mai 2026 bei 94 Punkten, nach 95 Punkten zur Jahreswende 2025/2026 nahezu unverändert. Damit liegt er weiterhin unter der Grenze von 100 Punkten. Erst oberhalb dieser Grenze stehen die Zeichen auf Wirtschaftswachstum. Die Rahmenbedingungen für die heimische Wirtschaft bleiben schwierig.

Belastungen für Unternehmen steigen immer mehr an

“Stabile Hebesätze allein reichen aber nicht, wenn die Bundespolitik gleichzeitig neue Belastungen aus dem Köcher holt“, macht Otte deutlich. So drohen den oberfränkischen Unternehmen neue Bürokratie- und Ausgabenbelastungen durch aktuelle steuerpolitische Vorhaben. Hervorzuheben sind hier neue Belastungen durch die geplante Einkommensteuerreform, die insbesondere den Mittelstand betrifft, die aktuellen Pläne zur Einführung der Registrierkassenpflicht und der digitalen Belegbereitstellungspflicht sowie die kürzlich eingeführte EU-Verpackungsverordnung. “Wir fordern von der Politik in EU, Bund und Land Entlastung statt immer neuer Belastungen, ganz nach dem Vorbild der Kommunen im Kulmbacher Land“, so Otte.

Kein Zusammenhang zwischen Höhe des Hebesatzes und Steueraufkommen

"Es zeigt sich, dass kein belegbarer systematischer Zusammenhang besteht zwischen der Höhe des Hebesatzes und dem tatsächlichen Steueraufkommen, auch nicht mit zeitlicher Verzögerung", macht Andreas Wandner deutlich, Leiter des Referats Steuern, Finanzen und Handelsregister bei der IHK für Oberfranken Bayreuth. Und er macht deutlich: "Wirtschaftliches Wachstum erhöht die Einnahmen nachhaltiger als ein höherer Gewerbesteuerhebesatz."

Immer wieder sei zu hören, dass Unternehmen von einer Gewerbesteuererhöhung kaum betroffen seien. "Für Kapitalgesellschaften wie einer GmbH gelte dies allerdings nicht, diese sind vollumfänglich von einer Erhöhung betroffen", so Wandner. Jedes dritte beitragspflichtige Mitgliedsunternehmen der IHK ist eine Kapitalgesellschaft. Ab einem Gewerbesteuerhebesatz von über 400 Punkten sind auch Personengesellschaften potenziell von Gewerbesteuererhöhungen betroffen. “Die Gewerbesteuer trifft nicht nur profitable Betriebe. Durch die Hinzurechnung von Aufwandspositionen wie Miete oder Zins kann sie auch in wirtschaftlich schwierigen Jahren anfallen“, macht Otte deutlich.

Weniger Ausgaben statt mehr Einnahmen

Bevor Kommunen die Steuerschraube drehen, sollten sie – so wie Unternehmen es tun müssen – zunächst alle Einsparpotenziale auf der Ausgabenseite ausschöpfen. Auch die ab 2025 geltende Grundsteuerreform sollte konsequent aufkommensneutral umgesetzt werden, um keine zusätzliche, schleichende Belastung zu erzeugen.

"Jede neue Pflichtaufgabe - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder, das Deutschland-Ticket, die kommunale Wärmeplanung, Sozial-, Kinder- und Eingliederungshilfe oder die Schuldigitalisierung ‑ klingen gut, bis man sich fragt, wer sie eigentlich finanzieren soll. Denn während die Liste der Pflichtaufgaben für unsere Kommunen immer länger wird, bleibt die Gegenfinanzierung durch den Bund immer mehr auf der Strecke", kritisiert Otte. “Kein Wunder, dass das Finanzierungsdefizit der deutschen Kommunen noch nie so hoch war wie 2025.“

Gewerbesteuer bleibt eine deutsche Besonderheit

Im europäischen Vergleich fällt die Gewerbesteuer aus dem Rahmen – die meisten Nachbarländer kennen eine vergleichbare Abgabe gar nicht. "Deutschland liegt bei der Unternehmensbesteuerung bereits an der Weltspitze", macht Wandner deutlich. Deutschlands durchschnittliche steuerliche Gesamtbelastung für Unternehmen liegt derzeit bei rund 30 Prozent, der EU-Schnitt bei 21,1 Prozent.

Alle Ergebnisse der Realsteuerumfrage 2026 finden Sie im oberfränkischen Wirtschaftsatlas, entwickelt von den drei Wirtschaftskammern: www.bayreuth.ihk.de/wirtschaftsatlas