Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern
Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat eine gemeinsame Sprachregelung zwischen dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern herausgegeben. Wirtschaftsministerium, Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag sind sich darin einig, dass Städte und Gemeinden die primären Adressaten der Wärmeplanung als planungsverantwortliche Stellen sind. Der Freistaat plant daher, die Aufgabe der Wärmeplanung auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. Die Entscheidungen der Kommune hinsichtlich Wärmeplanung haben unmittelbar Auswirkungen auf die Unternehmen, wenn ein Fernwärme- oder Wasserstoffnetz realisiert werden soll.