Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern
Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten.
Damit wurden die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung geschaffen. Das bayerische Wirtschaftsministerium hat eine gemeinsame Sprachregelung zwischen dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern herausgegeben. Wirtschaftsministerium, Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Städtetag sind sich darin einig, dass Städte und Gemeinden die primären Adressaten der Wärmeplanung als planungsverantwortliche Stellen sind. Der Freistaat plant daher, die Aufgabe der Wärmeplanung auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. In Hinblick auf die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist zu beachten, dass die Wärmeplanung selbst von einer darauffolgenden, eigenständigen Ausweisungsentscheidung, mit der die planungsverantwortliche Stelle nach eigenem Ermessen ein Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet ausweisen kann, zu unterscheiden ist. Erst eine solche Ausweisungsentscheidung im Sinne von § 26 WPG löst die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe ggf. vorzeitig aus. Unternehmen sollten sich frühzeitig über die Wärmeplanung ihrer Kommune informieren, ob eventuelle Fernwärme- und Wasserstoffnetze geplant sind.
