Nr. 4398560

Rechnungen

Seit dem 1. Januar 2025 sollten grundsätzlich alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen zu können. In bestimmten Konstellationen gelten Übergangsregelungen. Ab 2027 gelten für Unternehmen deren Jahresumsatz im Vorjahr 800.000 € überschritten hat die Vorschriften zur E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend, ab 2028 auch für alle anderen. Im Webinar erhalten Sie einen Einblick in die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung, welche grundsätzlich seit 2025 im B2B-Bereich verpflichtend gelten. Melden Sie sich an!

Wie Sie sicher bereits wissen, gelten seit diesem Jahr die neuen Vorschriften zur E-Rechnung im B2B-Bereich. Dazu haben wir unsere Hinweisseite für Sie aktualisiert!

Aussteller einer Rechnung haben umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hier finden Sie einen Überblick sowie eine Musterrechnung.

Dienstleistungen an EU-Kunden unterliegen in vielen Fällen der Umkehr der Steuerschuld. Hier finden Sie den dafür notwendigen Rechnungshinweis in den Amtssprachen der EU.