Nr. 5701536

Compliance


Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten gilt ab dem 17. Dezember 2023 die Pflicht zur Einrichtung einer internen Hinweisgebermeldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Hinweisgebern soll eine vertrauliche Meldung von Regelverletzungen und Gesetzesverstößen ermöglicht werden und sie sollen vor Repressalien geschützt werden. In Kraft getreten ist das Gesetz bereits im Juli 2023. Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten galt die Pflicht bereits ab diesem Zeitpunkt. Ab dem 01. Dezember 2023 können Bußgelder verhängt werden, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird. Beispielsweise wenn keine interne Meldestelle eingerichtet wurde.

Der Begriff „Compliance“ für regelkonformes Verhalten hat sich als Schlüsselbegriff längst etabliert. Er umfasst im unternehmerischen Kontext die Befolgung von Gesetzen sowie Richtlinien und freiwilligen Kodizes in Unternehmen sowie die Überwachung und Sicherstellung ihrer Einhaltung.