Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF)

In Bayern haben die Arbeitgeber auch künftig die Wahlmöglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der örtlichen Ausländerbehörde durchführen zu lassen.

Ab 01.12.2020 nimmt die Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (nachstehend Zentrale Stelle) als zusätzliche und zentrale Ansprechpartnerin für ganz Bayern im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG die Aufgaben einer zentralen Ausländerbehörde wahr. Daneben haben die Arbeitgeber in Bayern die Wahlmöglichkeit, das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der örtlichen Ausländerbehörde durchführen zu lassen.

Erfolgt die Einreise einer Fachkraft dagegen im regulären Visumverfahren oder entscheidet sich ein Arbeitgeber für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 81a AufenthG bei der örtlichen Ausländerbehörde, so bleibt deren Beteiligung im Rahmen des Visumverfahrens oder die Zuständigkeit für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 81a AufenthG unberührt.

Die Zentrale Stelle berät Arbeitgeber im Vorfeld der Vereinbarung und klärt dabei auch, ob eine Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch die Zentrale Stelle sachgerecht ist.

Bei konkreten Fragen zur Durchführung des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens:

Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften
Regierung von Mittelfranken
Beuthener Straße 37/39
90471 Nürnberg

Hotline: +49 (0)911 2352-211
E-Mail: Fachkraefteeinwanderung@reg-mfr.bayern.de
Internet: www.fachkraefte.einwanderung.bayern.de