Florist/-in (ab 01.08.2025)
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Floristin/des Floristen im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.
Diese veränderten beruflichen Anforderungen spiegeln sich in angepassten Ausbildungsinhalten und Lernfeldern wieder. Darüber hinaus wurden die modernisierten Standardberufsbildpositionen und die gestreckte Abschlussprüfung mit Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 als Prüfungsform eingeführt.
Diese veränderten beruflichen Anforderungen spiegeln sich in angepassten Ausbildungsinhalten und Lernfeldern wieder. Darüber hinaus wurden die modernisierten Standardberufsbildpositionen und die gestreckte Abschlussprüfung mit Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2 als Prüfungsform eingeführt.
Detailierte Informationen zu diesem Beruf erhalten Sie auch auf unserer zugehörigen Berufe-Seite Florist/-in
