Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
Die letzte Neuordnung des anerkannten Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in“ erfolgte 2014. Die jetzige Modernisierung erfolgt zum einen aufgrund von Qualifikationsveränderungen durch technologische Entwicklungen, welche die Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ betreffen.
In der Instandhaltungstechnik werden allerdings auch weiterhin Kompetenzen im Umgang mit der Instandhaltung von Bestandsfahrzeugen, also mit bestehender Fahrzeugtechnik, benötigt. Ein weiterer Grund liegt in der Einführung einer weiteren, dritten Fachrichtung, bei der es sich um „Caravan- und Reisemobiltechnik“ handelt. Die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen unterscheidet sich hier wesentlich von der „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“.
Aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte wird die Ausbildungsdauer weiterhin dreieinhalb Jahre betragen.
Das Modell der Gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung wird beibehalten.
Die neue Ausbildungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 722 KB)wurde am 08.Mai 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
Eine sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 357 KB).
Zur Unterstützung bei Fragen zur Ausbildung in diesem Beruf finden sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 7906 KB)eine Umsetzungshilfe des BiBB.
Detailierte Informationen finden Sie auch auf unserer Informationsseite zu diesem Beruf.
