Hochbaufacharbeiter/-in (ab 01.08.2026)
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
Schwerpunktübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- digitalisierte Arbeitswelt,
Schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation,
- Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen,
- Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen,
- Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital,
- Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte,
- Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen,
- Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
- Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
- Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen,
- Herstellen von Putzen,
- Herstellen von Estrichen,
- Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten,
- Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,
- Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen,
- Herstellen von Verkehrswegen,
- Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen,
- Umbauen und Rückbauen von Baukörpern sowie
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen.
Je nach Wahl des Schwerpunktes sind in folgenden Berufsbildpositionen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln:
- im Schwerpunkt Maurerarbeiten, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten:
a) Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
b) Herstellen von Baukörpern aus Steinen - im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten:
a) Umbauen und Rückbauen von Baukörpern
Je nach Wahl des Schwerpunktes werden folgende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zusammen mit der Vermittlung anderer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten desselben Schwerpunkts vermittelt:
Schwerpunkt Maurerarbeiten: Nummer 8 und 11 bis 19
Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten: Nummer 8 und 11 bis 19
Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten: Nummer 8 und 11 bis 19
Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten: Nummer 8 bis 18
Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten: Nummer 8 und 11 bis 19
Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten: Nummer 8 und 11 bis 19
Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten: Nummer 8 bis 18
Überbetriebliche Lehreinheiten:
Die Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter ist zudem während einer Dauer von 24 Wochen in geeigneten Einrichtungen außerhalb der Ausbildungsstätte zu ergänzen und zu vertiefen.
Dies gliedert sich in:
13 Wochen im erste Ausbildungsjahr und
11 Wochen im zweiten Ausbildungsjahr.
Dies gliedert sich in:
13 Wochen im erste Ausbildungsjahr und
11 Wochen im zweiten Ausbildungsjahr.
Eine Fortsetzung der Ausbildung mit einem 3. Ausbildungsjahr ist möglich zu:
- Maurer/-in
- Beton- und Stahlbetonbauer/-in
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
- Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch- und Betontrenntechnik
Berufliche Tätigkeitsfelder
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Hochbaufacharbeiter/-innen vor allem in Betrieben des Bauhauptgewerbes. Je nach Ausbildungsschwerpunkt sind sie in den verschiedenen Bereichen des Hochbaugewerbes tätig.
Berufsschule
Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!
Hinweise zur Prüfung
Erste Informationen zu den abzulegenden Prüfungen nach aktueller Ausbildungsverordnung finden Sie bei der PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle Stuttgart.
Die Informationen werden aktuell bearbeitet.
