Fachmann/-frau für Systemgastronomie

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Umsetzen eines zentral vorgegebenen Gastronomiekonzeptes
  • Überwachen der Einhaltung, Organisieren und Steuern von betrieblichen Abläufen
  • Empfangen, Betreuen und Beraten der Gäste
  • Umsetzen des Reklamationsmanagements
  • Bedienen von Kassen- und Bezahlsystemen
  • Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände
  • Prüfen der Beschaffenheit und Qualität von Lebensmitteln
  • Planen des Personaleinsatzes
  • Anleiten von Mitarbeitenden
  • Arbeiten im Team
  • Führung und Entwicklung von Mitarbeitenden
  • Überwachen der Produktqualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Ermitteln und Beurteilen von betrieblichen Kennzahlen
  • Planen und Durchführen von Marketingaktionen
  • Wahrnehmen grundlegender Aufgaben in Küche und Produktion
  • Wahrnehmen grundlegender Aufgaben im Service
  • Umsetzen von Hygienemaßnahmen
  • Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten

Berufliche Tätigkeitsfelder

Fachleute für Systemgastronomie arbeiten insbesondere in gastronomischen Betrieben, die auf Basis eines standardisierten und zentral gesteuerten Konzeptes multipliziert sind.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule richtet sich nach dem Ort der Ausbildungsstätte und kann über folgenden Link ermittelt werden: Berufsschulzuordnung
Bitte beachten:
Bei den meisten Berufsschulen erfolgt die Anmeldung über die Homepage der Schule!
Mit Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages durch die zuständige IHK erfolgt keine automatische Anmeldung an der Berufsschule!

Hinweise zur Prüfung

Für den Ausbildungsberuf der/des Fachmanns/-frau für Systemgastronomie gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur gesamten Abschlussprüfung an eine andere IHK überstellt.

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)

Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten.
Im zweiten Teil hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)

Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
Prüfungsbereich Prüfungszeit
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung 120 Minuten
Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie hier.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung findet online über das IHK Bildungsportal statt. Die Aufforderung zur Anmeldung wird ca. 6 Wochen vor Anmeldeschluss verschickt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung im Portal möglich.
Zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung Teil 2 muss der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) eingereicht werden. Informationen zum Einstellen des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 BBiG das Vorlegen eines Ausbildungsnachweises eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung ist. Für die Zulassung zur Prüfung ist es demnach erforderlich, dass der IHK der Ausbildungsnachweis spätestens bis zum Anmeldeschluss zur Prüfung im IHK Bildungsportal (BBO) vorliegt. Diese Regelung gilt nur für Auszubildende, nicht für Umschüler/innen.
Auch der Antrag auf Gewährung besonderer Hilfen zum Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 87 KB) und/oder Antrag auf Benutzung eines zweisprachigen Wörterbuches (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 84 KB) muss zusammen mit der Anmeldung eingereicht werden.
Anmeldeschluss zur Prüfung / Abgabetermin Berichtsheft
Frühjahrsprüfung
15. November
Sommerprüfung
1. Februar
Herbstprüfung
15. Mai
Winterprüfung
1. September
Anleitungen zur Online-Anmeldungen finden Sie unter “weitere Informationen”.
Sollten Sie gemäß § 45 (2) BBiG ohne vorherige Berufsausbildung an der Abschlussprüfung zu diesem Beruf teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.
Sollten Sie gemäß § 45 (1) BBiG vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit an der Abschlussprüfung teilnehmen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“, „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Nutzen Sie gerne den Prüfungsrechner.

Bescheid und Zeugnis

Der offizielle Bescheid über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung wird ca. 3 Wochen nach dem mündlichen/praktischen Prüfungstermin per Post verschickt. Das Zeugnis wird im Rahmen einer Abschlussfeier überreicht. Die Termine zu dieser finden Sie hier.