Finanzanlagenfachmann/-frau
Die Finanzanlagenvermittlung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die in diesem Bereich tätigen Personen durch die Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie mit den notwendigen fachlichen und rechtlichen Grundlagen für die Vermittlung und die Beratung von Finanzanlagen vertraut sind. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für beschäftigte Personen, die direkt bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen mitwirken. Die erforderliche Sachkenntnis wird in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erbracht, die zu diesem Zweck Prüfungsausschüsse errichtet.
Zweck der Sachkundeprüfung nach § 34 f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung ist es, den Anlegerschutz zu stärken, die Berücksichtigung berechtigter Kundenbelange zu gewährleisten und insgesamt die Gewerbeausübung in diesem Bereich zu verbessern. Einzelheiten ergeben sich aus
- dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
- der Verordnung zur Einführung einer Finanzanlagenvermittlungsverordnung.
Schriftliche und praktische Prüfung (an einem Tag)
Prüfungstermin
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Anmeldeschluss
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26. Juli 2023
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26. Juni 2023
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25. Oktober 2023
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25. September 2023
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Prüfungsgebühr
Vollprüfung (schriftliche und praktische Prüfung):
in einer Kategorie: 280,00 €
in zwei Kategorien 320,00 €
in drei Kategorien 360,00 €
Teilprüfung (nur schriftliche Prüfung):
in einer Kategorie: 200,00 €
in zwei Kategorien: 230,00 €
in drei Kategorien: 260,00 €
Wiederholung praktische Prüfung 170,00 €