Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung
Grundsätzlich bedarf jeder, der künftig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, einer Erlaubnis, die wiederum nur erteilt wird, wenn der Vermittler oder Berater bei der IHK die notwendige Sachkunde nachweist.
Anmeldung
Die Durchführung und die Anmeldung der Sachkundeprüfung § 34 d Gewerbeordung erfolgt in Kooperation mit dem BWV (Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) - Termine
Rücktritt
Eine Abmeldung von der Prüfung muss schriftlich (per Post, E-Mail) erfolgen. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt während bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt.
Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist nur schriftlich möglich:
- durch Vorlage der Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1, § 34 h Abs. 1 Satz 1 oder § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) oder
- einen Sachkundenachweis im Sinn des § 34 f Abs. 2 Nr. 4 der GewO oder
- einen Sachkundenachweis nach § 34 h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 34 f Abs. 2 Nr. 4 der GewO oder
- einen Sachkundnachweis nach § 34 i Abs. 2 Nr. 4 der GewO nachzuweisen.
Warteliste
Eine Warteliste wird nicht geführt.
Gewerbeerlaubnis
In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt.
Auf der Internetseite der IHK München (Gewerbeerlaubnis § 34d GewO) erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Erlaubnis- und Registrierungsantrag beantragen.
Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister nach § 11 a Abs. 1 GewO eintragen zu lassen.
Prüfungstermine
Schriftliche und praktische Prüfung
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
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13./14. November 2025 | 14. Oktober 2025 |
15./16. Januar 2026 | 16. Dezember 2025 |
12./13. März 2026 | 10. Februar 2026 |
11./12. Juni 2026 | 12. Mai 2026 |
10./11. September 2026 | 31. Juli 2026 |
12./13. November 2026 | 13. Oktober 2026 |
Prüfungsgebühr
Gesamt: 400,00 €
Teilprüfungsgebühr: 200,00 €