Wirtschaftsfachwirt/-in
Die Prüfung zum/zur Wirtschaftsfachwirt/-in ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt/
zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
1. betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu erkennen, zu analysieren und einer Lösung zuzuführen,
2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen,
3. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ zugelassen werden, wenn Sie
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen können.
Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ können Sie zugelassen werden, wenn Sie
1. die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ abgelegt haben, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
2. zusätzlich ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den oben genannten Praxiszeiten nachweisen können.
Die kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin haben.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen, können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen und/oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmeldung zur Prüfung
Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist für Prüfungsbewerber zuständig, die im Kammerbezirk ihren Wohnsitz haben, beschäftigt sind oder dort einen Lehrgang im Direktunterricht besuchen. Bewerber, für deren Prüfung eine andere IHK zuständig ist, können nur in Ausnahmefällen von ihrer Heimatkammer freigestellt werden.
Eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung kann bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin per Post bei uns eingereicht werden.
Hierzu nutzen Sie bitte das folgende Anmeldeformular:
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweils gültigen Verordnung über die Prüfung.
Für eine Zulassung zur Prüfung muss das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Außerdem müssen alle benötigten Dokumente als Kopie mit eingereicht werden, diese sind:
- Abschlusszeugnisse (IHK oder andere Prüfungsstelle)
- Lebenslauf
- Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile mit den Qualifikationsbereichen (Fächern):
Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“:
- Volks- und Betriebswirtschaft 75 Min. (schriftlich)
- Rechnungswesen 90 Min. (schriftlich)
- Recht und Steuern 75 Min. (schriftlich)
- Unternehmensführung 90 Min. (schriftlich)
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“:
- Situationsaufgabe 1 + 2 je 240 Min. (schriftlich)
bestehend aus:
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit - Situationsbezogenes Fachgespräch (ca. 30 Min.)
Situationsbezogenes Fachgespräch:
Das Situationsbezogene Fachgespräch wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ durchgeführt.
Der Termin für das situationsbezogene Fachgespräch wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer von der IHK festgelegt. Sie werden von uns rechtzeitig informiert.
Das Situationsbezogene Fachgespräch mit Präsentation bezieht sich inhaltlich auf die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ und „Handlungsspezifischen Qualifikationen“. Der Schwerpunkt wird auf „Führung und Zusammenarbeit“ gelegt.
Sie haben 30 Minuten Zeit, um sich mit Hilfe von Medien (z. B. Flipchart, Visualizer) vorzubereiten. Dann werden Sie zur Prüfung abgeholt. In der Prüfung haben Sie maximal 10 Minuten Zeit, Ihre Ergebnisse zu präsentieren. Im Anschluss daran werden Ihnen in einem Fachgespräch vertiefende Fragen durch den Prüfungsausschuss gestellt. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wenn Sie im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ in nur einem schriftlichen Qualifikationsbereich eine mangelhafte Leistung (weniger als 50 aber mindestens 30 Punkte) erzielt haben, dürfen Sie hierin eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Sollten Sie in mehr als einem Prüfungsfach weniger als 50 aber mindestens 30 Punkte oder in einem Prüfungsfach eine ungenügende Leistung (weniger als 30 Punkte) erzielt haben, besteht diese Möglichkeit nicht.
Der Termin wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer von der IHK festgelegt. Sie werden von uns rechtzeitig informiert. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einem Ergebnis zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Bestehen der Prüfung
Sie haben die Prüfung insgesamt bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsfächern mindestens 50 Punkte (Note 4,5) erreicht haben.
Achtung: Sollten Sie bei mindestens einer schriftlichen Situationsaufgabe vom Prüfungsteil 2 „Handlungsspezifische Qualifikationen“ aus wichtigem Grund oder auch unentschuldigt fehlen, müssen Sie alle zwei Situationsaufgaben nachholen/wiederholen. Einzelne abgelegte Situationsaufgaben werden Ihnen nicht angerechnet.
Prüfungstermine (schriftlich)
Teil 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
|---|---|
| 21. Oktober 2026 | 21. Juli 2026 |
| 17. März 2027 | 17. Dezember 2026 |
| 13. Oktober 2027 | 13. Juli 2027 |
| 7. März 2028 | 7. Dezember 2027 |
| 18. Oktober 2028 | 18. Juli 2028 |
| 14. März 2029 | 14. Dezember 2028 |
| 17. Oktober 2029 | 17. Juli 2029 |
Teil 2 „Handlungsspezifische Qualifikationen“
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
|---|---|
| 11./12. November 2026 | 11. August 2026 |
| 20./21. April 2027 | 20. Januar 2027 |
| 24./25. November 2027 | 24. August 2027 |
| 26./27. April 2028 | 26. Januar 2028 |
| 8./9. November 2028 | 8. August 2028 |
| 26./27. April 2029 | 26. Januar 2029 |
| 8./9. November 2029 | 8. August 2029 |
Prüfungsgebühr
Gesamt: 720,00 €
Teil 1 „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“: 320,00 €
Teil 2 „Handlungsspezifische Qualifikationen“: 400,00 €
Wiederholung der Prüfung
Sollten Sie einen Prüfungsteil nicht bestanden haben (siehe Bestehensregelung), dürfen Sie diesen zwei Mal wiederholen. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn Sie darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben und Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet haben. Sie müssen nur die Fächer nochmals ablegen, die Sie nicht bestanden haben. Sie können im Wiederholungsversuch auf Antrag auch bestandene Prüfungsleistungen nochmals ablegen. Aber Vorsicht: Es gilt immer das letzte Ergebnis! Es ist auch eine Verschlechterung möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich die Prüfung insgesamt und damit auch die Wiederholung bei uns durchführen und beenden müssen, wenn Sie das Verfahren bei uns begonnen haben. Leider können wir jedes Jahr nur eine begrenzte Zahl von Prüfungsterminen anbieten, so dass Sie unter Umständen erst ein Jahr nach Abschluss des erfolglosen Prüfungsversuches die Wiederholung antreten können.
Allgemeine Hinweise
Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benötigen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch gegen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren genommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.
