Technische/-r Betriebswirt/-in
Die Prüfung zum/zur Technische/-r Betriebswirt/-in ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungs-inhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.
Ziel der Prüfung
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zu Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 10 durchführen.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Betriebswirt/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin und damit die Befähigung, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Dazu gehört, insbesondere folgende, in Zusammenhang stehende Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
- Gestalten und laufendes Führen betrieblicher Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten,
- Leiten und technisch-wirtschaftliches Unterstützen von Projekten,
- Koordinieren technisch-wirtschaftlicher Prozessschnittstellen,
- Führen von Mitarbeitern und Prozessbeteiligten.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben soll eine vertiefte betriebswirtschaftliche Fachkompetenz, verbunden mit Methoden- und Sozialkompetenz, genutzt werden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie folgendes nachweisen können:
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt
- eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweisen.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen, können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben wurden, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie zum Zeitpunkt der ersten Teilprüfung erfüllt haben; sollten Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen, müssen die Voraussetzungen schon zu Beginn des Lehrgangs erfüllt sein.
Anmeldung zur Prüfung
Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist für Prüfungsbewerber zuständig, die im Kammerbezirk ihren Wohnsitz haben, beschäftigt sind oder dort einen Lehrgang im Direktunterricht besuchen. Bewerber, für deren Prüfung eine andere IHK zuständig ist, können nur in Ausnahmefällen von ihrer Heimatkammer freigestellt werden.
Eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung kann bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin per Post bei uns eingereicht werden.
Hierzu nutzen Sie bitte das folgende Anmeldeformular:
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweils gültigen Verordnung über die Prüfung.
Für eine Zulassung zur Prüfung muss das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Gliederung der Prüfung
Das Prüfungsverfahren zum Geprüften Technischen Betriebswirt /zur Geprüften Technischen Betriebswirtin umfasst drei Prüfungsteile.
Teil 1 „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“
- Aspekte der allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Finanzierung und Investition
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
Teil 2 „Management und Führung“
- schriftliche Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt „Personalmanagement“
- schriftliche Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt „Informations- und Kommunikationstechniken“
- Situationsbezogenes Fachgespräch mit dem Schwerpunkt „Organisation und Unternehmensführung“
Situationsbezogenes Fachgespräch Teil 2 „Management und Führung“:
Der Termin wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer von der IHK festgelegt. Sie werden von uns rechtzeitig informiert.
Zu Beginn erhalten Sie einen Handlungsauftrag, den Sie lösen müssen. Ihnen wird 30 Minuten Vorbereitungszeit gewährt, um den Handlungsauftrag mit Hilfe von Medien (z. B. Flip-Chart, Folien, etc.) zu bearbeiten und Ihre Präsentation vorzubereiten. Danach werden Sie zur Prüfung abgeholt. In der Prüfung haben Sie maximal 15 Minuten Zeit, Ihre Ergebnisse zu präsentieren. Im Anschluss daran werden Ihnen in einem Fachgespräch vertiefende Fragen durch den Prüfungsausschuss gestellt.
Teil 3 „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“
- Projektarbeit
- Projektarbeitsbezogenes Fachgespräch
Zum Prüfungsteil 2 „Management und Führung“ werden Sie erst nach Ablegen des Prüfungsteils 1 „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ zugelassen.
Den Prüfungsteil 3 „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ dürfen Sie erst nach erfolgreichem Abschluss der Teile 1 „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ und 2 „Management und Führung“ durchführen.
Bei der Anmeldung zur Prüfung geben Sie bitte die Termine der einzelnen Prüfungsteile an. Die Terminauswahlmöglichkeiten finden Sie unter dem Punkt „Prüfungstermine“.
Projektbezogener Prüfungsteil
Zum projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer Prüfungsteil 1 und 2 bestanden hat. Er besteht aus einer schriftlichen Projektarbeit, einer Präsentation und einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
Zur Präsentation und dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
Bestehen der Prüfung
Sie haben die Prüfung insgesamt bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben.
Die Bescheide über das Bestehen oder Nichtbestehen der Teilprüfungen erhalten Sie nach Abschluss der jeweiligen Prüfungsteile.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sie dürfen Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen nur aus dem Teil 1 „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ in einem Fach durch eine mündliche Prüfung ergänzen, wenn Sie in einem Fach weniger als 50 aber mindestens 30 Punkte erreicht haben.
Im Teil 2 „Management und Führung“ und Teil 3 „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“ können keine Ergänzungsprüfungen abgelegt werden.
Die Gesamtbewertung ergibt sich zusammen aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung; dabei hat die schriftliche Prüfung das doppelte Gewicht.
Der Termin wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer von der IHK festgelegt. Sie werden von uns rechtzeitig informiert.
Prüfungstermine (schriftlich)
Teil 1 „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 22./23. Oktober 2026 | 22. Juli 2026 |
| 24./25. Februar 2027 | 24. November 2026 |
| 28./29. Oktober 2027 | 28. Juli 2027 |
| 16./17. Februar 2028 | 16. November 2027 |
| 11./12. Oktober 2028 | 11. Juli 2028 |
Teil 2 „Management und Führung”
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
|---|---|
| 28./29. Oktober 2026 | 28. Juli 2026 |
| 3./4. März 2027 | 3. Dezember 2026 |
| 3./4. November 2027 | 3. August 2027 |
| 1./2. März 2028 | 1. Dezember 2027 |
| 19./20. Oktober 2028 | 19. Juli 2028 |
Teil 3 „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“
| Prüfungstermin |
|---|
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Die mündliche Prüfung findet jährlich im Frühjahr und Herbst statt.
Termine erhalten Sie auf Anfrage
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Prüfungsgebühr
Gesamt: 870,00 €
Teil 1 „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“: 320,00 €
Teil 2 „Management und Führung“: 300,00 €
Teil 3 „Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil“: 250,00 €
Die Gebührenbescheide erhalten Sie mit den Einladungen zur Prüfung ca. 6 bis 8 Wochen vor der ersten Prüfungshandlung eines jeden Teils.
Bitte bezahlen Sie die Gebühr fristgerecht, da Sie sonst nicht an der Prüfung teilnehmen dürfen.
Wiederholung der Prüfung
Sollten Sie einen Prüfungsteil nicht bestanden haben, dürfen Sie diesen zwei Mal wiederholen. Die Wiederholung der Prüfung muss beantragt werden.
Sie werden beim Antrag auf Wiederholung der schriftlichen Prüfung von den Aufgabenstellungen befreit, in denen Sie in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben. Bei der Wiederholung sind nur die nicht bestandenen Aufgabenstellungen zu wiederholen.
Sofern Sie die Präsentation und/oder das projektarbeitsbezogene Fachgespräch im Projektarbeitsbezogenen Prüfungsteil nicht bestanden haben, müssen Sie eine neue Projektarbeit (mit einem neuen Thema) anfertigen.
Allgemeine Hinweise
Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benötigen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch gegen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren genommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.
