IT - Bachelor Professional in IT

Die Prüfung Bachelor Professional in IT ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, nach § 53 c Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert und eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeitende geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Projekte im IT-Bereich zu implementieren, zu leiten und zu evaluieren, Geschäftsprozesse mit IT-Bezug unter Berücksichtigung technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge zu analysieren, zu gestalten und zu optimieren, die Informationssicherheit zu gewährleisten, Mitarbeitende zu führen und weiterzuentwickeln, sich auch unter Einbeziehung neuer Technologien auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse einzustellen, den technisch-organisatorischen Wandel mitzugestalten sowie unter Berücksichtigung der Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und ethischer Aspekte zu handeln. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
  1. Steuern, Leiten und Beraten im eigenen Verantwortungsbereich und im eigenen fachlichen IT-spezifischen Umfeld,
  2. selbständiges und eigenverantwortliches Managen von Projektvorhaben,
  3. Prüfen der Machbarkeit und Umsetzen von IT-Projekten,
  4. Analysieren, Gestalten und Optimieren von Geschäftsprozessen durch den Einsatz von Informationstechnologie,
  5. Leiten des Einkaufs, der Implementation und der Vermarktung von IT-Produkten und -Dienstleistungen sowie Mitwirken bei strategischen Unternehmensentscheidungen,
  6. Beraten von Unternehmen bei der Analyse, Zieldefinition, Konzeptentwicklung und
    -umsetzung von IT- Strategien und IT-Lösungen sowie Überführen der Ergebnisse in Projektvorhaben,
  7. Mitgestalten des technologisch-organisatorischen Wandels unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit sowie ethischer Aspekte,
  8. Bewerten des Einsatzes neuer IT-Technologien und der Veränderung von Marktverhältnissen sowie Mitgestalten und Unterstützen von Veränderungsprozessen,
  9. Handeln nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
  10. Bewerten und Einhalten gesetzlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen sowie Gewährleisten der Informationssicherheit,
  11. Führen von Mitarbeitenden und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung sowie
  12. Organisieren der Berufsausbildung.
Für den Erwerb der bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1 200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 3 in Verbindung mit den §§ 8 bis 22 der Verordnung genannten Prüfungsbereiche.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung „Bachelor Professional in IT“.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie Folgendes nachweisen:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungs-beruf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
    oder
  2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Gepr. Berufsspezialisten/-in im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie
    oder
  3. eine erfolgreich abgelegte Prüfung Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen aner-kannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
    oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den Tätigkeiten eines Bachelor Professional in IT (§ 1 Absatz 3 der Verordnung) aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen, können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 der Verordnung vergleichbar ist.

Anmeldung zur Prüfung

Die IHK für Oberfranken Bayreuth ist für Prüfungsbewerber zuständig, die im Kammerbezirk ihren Wohnsitz haben, beschäftigt sind oder dort einen Lehrgang im Direktunterricht besuchen. Bewerber, für deren Prüfung eine andere IHK zuständig ist, können nur in Ausnahmefällen von ihrer Heimatkammer freigestellt werden.
Eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung kann bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin per Post bei uns eingereicht werden.
Hierzu nutzen Sie bitte das folgende Anmeldeformular:
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweils gültigen Verordnung über die Prüfung.
Für eine Zulassung zur Prüfung muss das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Außerdem müssen alle benötigten Dokumente als Kopie mit eingereicht werden, diese sind:
  • Abschlusszeugnisse (IHK oder andere Prüfungsstelle)
  • Lebenslauf
  • Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung der Bachelor Professional in IT gliedert sich in die Teilprüfungen:
1. Fachliche Spezialisierung
2. IT-spezifische Handlungsfelder
3. Mitarbeitendenführung und Personalmanagement
4. IT-Projekt
Im Prüfungsteil fachliche Spezialisierung gibt es fünf unterschiedliche Fachrichtungen (§ 4 der Verordnung), von denen eine ausgewählt werden muss. Diese Teilprüfung wird als erstes abgelegt und muss bestanden sein, um die nachfolgenden Teilprüfungen ablegen zu können. Das Prüfungsverfahren muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden.
Teil 1 „Fachliche Spezialisierung“
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
Sie wählen selbstständig ein Thema für die Präsentation und reichen es mit einer Beschreibung spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung ein. Die Aufforderung dazu erhalten Sie voraussichtlich mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte berücksichtigt werden. Der Prüfungsausschuss führt mit Ihnen ein Gespräch zur Genehmigung des Themas.
Innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, ist die Präsentation zu erstellen und die Präsentationsunterlagen einzureichen. Die Dauer der Präsentation beträgt höchstens 15 Minuten.
Im Fachgespräch ist nachzuweisen, dass Sie in der Lage sind, ausgehend von Ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten. Die Dauer des Fachgesprächs beträgt ca. 30 Minuten. Das Fachgespräch geht mit zwei Dritteln in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Teil 2 „IT-spezifische Handlungsfelder“
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben. Eine der beiden Aufgabenstellungen liegt in englischer Sprache vor.
Teil 3 „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben.
Für die Gesprächssimulation ist einer der beiden Prüfungsbereiche „Personalplanung und -entwicklung“ oder „Führen von Mitarbeitenden und Teams“ zugrunde zu legen.
Die Gesprächssimulation wird auf der Grundlage einer ausgehändigten Aufgabenstellung durchgeführt und ist verbunden mit einer anschließenden Reflexion. Sie haben 30 Minuten Zeit, um sich vorzubereiten. Die Gesprächssimulation und die daran anschließende Reflexion dauern insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Gesprächssimulation geht mit einem Drittel in die Bewertung des Prüfungsteils ein.
Teil 4 „IT-Projekt“
Die Projektarbeit besteht aus einer Prüfungsleistung in Form
  1. der Durchführung eines betrieblichen IT-Projektes einschließlich dessen Dokumentation
    oder
  2. der Anfertigung einer Machbarkeitsstudie einschließlich deren Dokumentation.
Die Projektarbeit wird auf der Grundlage der Anforderungen des Prüfungsbereichs „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“ durchgeführt. Das Thema der Projektarbeit ist auf Grundlage eines der Prüfungsbereiche des Teils „Fachliche Spezialisierung“ auszuwählen.
Sie wählen die Form der Projektarbeit sowie deren Thema. Für das Thema ist ein Vorschlag einzureichen, der den Titel und eine Beschreibung der Projektarbeit enthält. Der Prüfungsausschuss führt mit Ihnen ein Beratungsgespräch und trifft eine Zielvereinbarung über durchzuführende Arbeiten, über Art und Umfang der zu erstellenden Dokumentation sowie über den Abgabetermin.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs. Sie ist nur durchzuführen, wenn in der Projektarbeit mindestens 50 Punkte erreicht wurden.
In der Präsentation ist nachzuweisen, dass Sie in der Lage sind, die Projektarbeit mündlich darzustellen. Die Form der Präsentation und der Einsatz der dafür erforderlichen Medien stehen Ihnen frei. Die Präsentation dauert höchstens 30 Minuten.
Im Fachgespräch ist nachzuweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Konzeptionen und Lösungsvorschläge argumentativ zu vertreten sowie weiterführende Fragen zu beantworten, die im Zusammenhang mit der Projektarbeit stehen.
Die Präsentation und das Fachgespräch dauern insgesamt höchstens 90 Minuten. Die Präsentation und das Fachgespräch gehen mit zwei Dritteln in die Bewertung des Prüfungsteils ein.

Mündliche Ergänzungsprüfung:

Sie dürfen Ihre schriftlichen Prüfungsleistungen aus den Prüfungsteilen 1 „Fachliche Spezialisierung“, Prüfungsteil 2 „IT-spezifische Handlungsfelder“ und Prüfungsteil 3 „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ durch eine mündliche Prüfung ergänzen, wenn jeweils nur eine der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist ausgeschlossen, wenn mindestens eine der schriftlichen Prüfungsleistungen aus einem Prüfungsteil mit weniger als 30 Punkten bewertet wurde oder mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde.
Die Gesamtpunktzahl für das Fach ergibt sich aus dem Wert zwischen der schriftlichen und mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 (schriftlich doppelt : mündlich einfach). Der Termin wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer von der IHK festgelegt. Sie werden von uns rechtzeitig informiert.

Bestehen der Prüfung

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie in allen Prüfungsleistungen der vier Prüfungsteile mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht haben.
Die Prüfungsteile „Fachliche Spezialisierung“, „IT-spezifische Handlungsfelder“, „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ und „IT-Projekt“ erhalten jeweils eine Durchschnittsbewertung, die aus dem arithmetischen Mittel der Punktbewertung der Prüfungsleistungen gebildet wird. Für die Bildung der Gesamtnote werden die Bewertungen der Prüfungsteile wie folgt gewichtet:
  • Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“ 20 %
  • Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“ 20 %
  • Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“ 20 %
  • Prüfungsteil „IT-Projekt“ 40 %
Den Bescheid über das Bestehen oder Nichtbestehen erhalten Sie nach Abschluss des jeweiligen Prüfungsteiles.

Prüfungstermine (schriftlich)

Teil 1 “Fachliche Spezialisierung”
Prüfungstermin Anmeldeschluss*
16. September 2026 16. Juni 2026
13. September 2027 13. Juni 2027
13. September 2028 13. Juni 2028
14. September 2029 14. Juni 2029
Teil 2 “IT-spezifische Handlungsfelder”
Prüfungstermin Anmeldeschluss*
8. November 2027 8. August 2027
6. November 2028 6. August 2028
Teil 3 “Mitarbeitendenführung und Personalmanagement”
Prüfungstermin Anmeldeschluss*
13. Mai 2027 13. Februar 2027
9. Mai 2028 9. Februar 2028
Teil 4 “IT-Projekt”
Prüfungstermin Anmeldeschluss*
Die Projektarbeit findet im ersten Halbjahr statt.

Prüfungsgebühr

Gesamt: 1.450,00 €
Teil 1 “Fachliche Spezialisierung”: 500,00 €
Teil 2 “IT-spezifische Handlungsfelder”: 300,00 €
Teil 3 “Mitarbeitendenführung und Personalmangement”: 350,00 €
Teil 4 “IT-Projekt”: 300,00 €

Wiederholung der Prüfung

Sollten Sie einen Prüfungsteil nicht bestanden haben, dürfen Sie diesen zwei Mal wiederholen. Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn Sie darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben. Die Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung oder über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung der zu prüfenden Person zugeht.
Wer sich nach Ablauf der Frist nach § 32 Absatz 6 der Verordnung zur Wiederholung von Prüfungsleistungen anmeldet, muss die gesamte Fortbildungsprüfung wiederholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich die Prüfung insgesamt und damit auch die Wiederholung bei uns durchführen und beenden müssen, wenn Sie das Verfahren bei uns begonnen haben. Leider können wir jedes Jahr nur eine begrenzte Zahl an Prüfungsterminen anbieten, so dass Sie unter Umständen erst ein Jahr nach Abschluss des erfolglosen Prüfungsversuches die Wiederholung antreten können.

Allgemeine Hinweise

Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benötigen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch gegen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren genommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.