Fachwirt/-in für Logistiksysteme - Bachelor Professional in Logistiksysteme
Die Prüfung zum/zur Fachwirt/-in für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, nach § 53c Absatz 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, eigenständig und verantwortlich einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess logistisch zu gestalten und zu verbessern und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen, Kunden und Kundinnen zu beraten, logistische Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, logistische Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Beraten von internen und externen Kunden und Kundinnen bei der Gestaltung logistischer Prozesse,
- Analysieren und Bewerten von Wertschöpfungsketten unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
- Entwickeln logistischer Konzepte,
- Planen, Koordinieren und Steuern der Umsetzung von Logistiklösungen im Rahmen von Projekten,
- Analysieren und Weiterentwickeln bestehender logistischer Prozesse,
- Beachten von Qualitätsmanagementsystemen,
- Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
- Organisieren der Berufsausbildung
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Logistiksysteme“. Der Abschlussbezeichung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme“ vorangestellt.
Zulassungsvoraussetzungen
Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie
1. Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung
-
in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen
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in dem anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann oder Industriekauffrau
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in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement oder
-
in dem anerkannten Ausbildungsberuf Schifffahrtskaufmann oder Schifffahrtskauffrau
oder
2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännisch/verwaltenden Ausbildungsberuf mit eine Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende, mindestens einjährigen Berufspraxis
oder
3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragunng und Akkmulierung von Studienleistungen in einem fachverwandtem Studium und eine mindestens zweijährige Berudspraxis
oder
5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweisen können.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 3 der Verordnung genannten Tätigkeiten haben. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen, können Sie auch zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Vorlage von Zeugnissen und/oder auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Abs. 1 der VO vergleichbar ist.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie zum Zeitpunkt der ersten Prüfung erfüllt haben; sollten Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen, müssen die Voraussetzungen schon zu Beginn des Lehrgangs erfüllt sein.
Anmeldung zur Prüfung
Eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung kann bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin per Post bei uns eingereicht werden.
Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Anmeldeformular:
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweils gültigen Verordnung über die Prüfung.
Für eine Zulassung zur Prüfung muss das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Außerdem müssen alle benötigten Dokumente als Kopie mit eingereicht werden, diese sind:
- Abschlusszeugnisse (IHK oder andere Prüfungsstelle)
- Lebenslauf
- Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Schriftliche Prüfung (300 Minuten):
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen offenen Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind. Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt 600 Minuten.
Prüfungsbereiche
-
Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten
-
Logistische Lösungen entwickeln und planen
-
Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln
-
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Mündliche Prüfung
Der Termin wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer von der IHK festgelegt. Sie werden von uns rechtzeitig informiert. Um an der mündlichen Prüfung teilnehmen zu dürfen, muss die schriftliche Prüfung abgelegt sein. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung abzuschließen. Die mündliche Prüfung gliedert sich Präsentation und Fachgespräch. Sie dürfen ein Thema selbst formulieren und mit einer Kurzbeschreibung bis zur zweiten schriftlichen Prüfungsleistung einreichen. Die Aufforderung dazu erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Die Themenstellung muss sich auf den Prüfungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ und auf einen weiteren frei wählbaren Prüfungsbereich beziehen. Die Dauer der Präsentation beträgt 10 Minuten, die Dauer des Fachgespräches 20 Minuten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Benotung der mündlichen Prüfung ein.
Bestehen der Prüfung
Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte, Note 4) erbracht haben.
Prüfungstermine
| Prüfungstermin | Anmeldeschluss* |
|---|---|
| 22./23. Oktober 2026 | 22. Juli 2026 |
| 8./9. April 2027 | 8. Januar 2027 |
| 26./27. Oktober 2027 | 26. Juli 2027 |
| 6./7. April 2028 | 6. Januar 2028 |
| 26./27. Oktober 2028 | 26. Juli 2028 |
Prüfungsgebühr
Gesamt: 600,00 €
Schriftliche Prüfung: 500,00 €
Mündliche Prüfung 100,00 €
Wiederholung der Prüfung
Sollten Sie die Prüfung insgesamt abgelegt und nicht bestanden haben (siehe Bestehensregelung), dürfen Sie die Prüfung zwei Mal wiederholen. Sie müssen nur die nicht bestandene Prüfungsleistung nochmals ablegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich die Prüfung insgesamt und damit auch die Wiederholung bei uns durchführen und beenden müssen, wenn Sie das Verfahren bei uns begonnen haben.
Allgemeine Hinweise
Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benötigen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch gegen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren genommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.
