Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Die Prüfung zum/zur Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.

Prüfungstermine (schriftlich)

Prüfungstermin Anmeldeschluss
23./24. März 2026 23. Dezember 2025
23./24. März 2027 23. Dezember 2026

Prüfungsgebühr

Gesamt: 410,00 €