Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Die Prüfung zum/zur Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.
Prüfungstermine (schriftlich)
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
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23./24. März 2026 | 23. Dezember 2025 |
23./24. März 2027 | 23. Dezember 2026 |
Prüfungsgebühr
Gesamt: 410,00 €