Fachwirt/-in für Einkauf - Bachelor Professional in Procurement

Die Prüfung zum/zur Fachwirt/-in für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes und keine Lehrgangsabschlussprüfung.
Die Prüfungsanforderungen sind in der Prüfungsverordnung geregelt. Die Prüfungsinhalte beziehen sich daher nicht auf den im Unterricht vermittelten Stoff, sondern auf die Prüfungsverordnung und die Berufspraxis.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, eigenständig und verantwortlich die Beschaffung zur Deckung unterschiedlicher Bedarfe auf nationalen und internationalen Märkten innovativ, nachhaltig und wertschöpfend zu gestalten und umzusetzen. Im Rahmen der Sätze 1 und 2 sollen auch soziale, rechtliche und ökologische Bedingungen zielorientiert und situationsbezogen berücksichtigt werden. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Bedarfe ermitteln, analysieren und abstimmen
  2. Märkte regelmäßig beobachten und analysieren
  3. Einkaufsstrategien entwickeln und abstimmen mit dem Ziel, Mehrwerte durch geeignete Einkaufspolitik und -organisation sowie geeignetes Einkaufsmarketing zu schaffen
  4. Lieferantenmanagement gestalten
  5. Aufträge planen und disponieren und Einkaufsvorgänge koordinieren bis hin zu Vertragsverhandlungen mit Lieferanten
  6. Rechtliche Vertrags- und Haftungsvoraussetzungen prüfen und Einkaufsverträge abschlussreif vorbereiten
  7. Leistungserbringen durch Qualitätsmanagement und Risikomanagement nachhaltig sicherstellen
  8. Einkaufserfolge durch Controlling messen und dokumentieren
  9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen sowie ihre berufliche Entwicklung fördern, einschließlich Ausbildung von Nachwuchskräften, Umsetzen von Teamarbeit und Projektmanagement
  10. Berufsausbildung organisieren
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Procurement“. Der Abschlussbezeichung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Geprüfter Fachwirt für Einkauf“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Einkauf“ vorangestellt.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie können zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweisen können.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge (§ 1 Abs. 3) zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirts/einer Geprüften Fachwirtin für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement haben.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie zum Zeitpunkt der ersten Prüfung erfüllt haben; sollten Sie einen Vollzeitlehrgang besuchen, müssen die Voraussetzungen schon zu Beginn des Lehrgangs erfüllt sein.

Anmeldung zur Prüfung

Eine Anmeldung zur Fortbildungsprüfung kann bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin per Post bei uns eingereicht werden.
Hierzu nutzen Sie bitte folgendes Anmeldeformular:
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der jeweils gültigen Verordnung über die Prüfung.
Für eine Zulassung zur Prüfung muss das Dokument vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Außerdem müssen alle benötigten Dokumente als Kopie mit eingereicht werden, diese sind:
  • Abschlusszeugnisse (IHK oder andere Prüfungsstelle)
  • Lebenslauf
  • Nachweise über die berufliche Tätigkeit (Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer)

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Schriftliche Prüfung (300 Minuten):
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen offenen Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei alle Handlungsbereiche situationsbezogen zu thematisieren sind. Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt 600 Minuten.
Handlungsbereiche
  • Interne und externe Einkaufsbedarfe ermitteln
  • Einkaufsstrategien entwickeln und umsetzen
  • Lieferanten-, Risiko- und Qualitätsmanagement gestalten
  • Einkaufsprozesse vorbereiten und realisieren
  • Einkaufscontrolling durchführen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Mündliche Prüfung
Der Termin wird nach Bedarf und Verfügbarkeit der Prüfer von der IHK festgelegt. Sie werden von uns rechtzeitig informiert. Um an der mündlichen Prüfung teilnehmen zu dürfen, muss die schriftliche Prüfung bestanden sein. Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Sie dürfen ein Thema selbst formulieren und mit einer Kurzbeschreibung bis zum ersten Termin der schriftlichen Prüfungsleistung einreichen. Die Aufforderung dazu erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich aus der schriftlichen Prüfung beziehen. Die Dauer der Präsentation beträgt 10 Minuten, die Dauer des Fachgespräches 20 Minuten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Benotung der mündlichen Prüfung ein.

Bestehen der Prüfung

Sie haben die Prüfung bestanden, wenn Sie in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte, Note 4) erbracht haben.

Prüfungstermine

Prüfungstermin Anmeldeschluss*
22./23. Oktober 2026 22. Juli 2026
8./9. April 2027 8. Januar 2027
26./27. Oktober 2027 26. Juli 2027
6./7. April 2028 6. Januar 2028
26./27. Oktober 2028 26. Juli 2028

Prüfungsgebühr

Gesamt: 600,00 €
Schriftliche Prüfung: 500,00 €
Mündliche Prüfung 100,00 €

Wiederholung der Prüfung

Sollten Sie die Prüfung insgesamt abgelegt und nicht bestanden haben (siehe Bestehensregelung), dürfen Sie die Prüfung zwei Mal wiederholen. Sie müssen nur die nicht bestandene Prüfungsleistung nochmals ablegen. Sie können im Wiederholungsversuch auf Antrag auch bestandene Prüfungsleistungen nochmals ablegen. Aber Vorsicht: Es gilt immer das letzte Ergebnis! Es ist auch eine Verschlechterung möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich die Prüfung insgesamt und damit auch die Wiederholung bei uns durchführen und beenden müssen, wenn Sie das Verfahren bei uns begonnen haben.

Allgemeine Hinweise

Abmeldung und Rücktritt:
Sofern Sie zu einer Prüfung angemeldet sind, diese aber nicht antreten möchten oder können, benöti­gen wir von Ihnen unverzüglich eine E-Mail in der Sie der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (Bahnhofstraße 25, 95444 Bayreuth) gegenüber schriftlich Ihre Ab­meldung bzw. Ihren Rücktritt erklären. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Bei einer Abmeldung, die früher als zwei Monate vor der ersten Prüfungshandlung erfolgt, werden Sie, ohne dass es einer weiteren Begründung von Ihnen bedarf, kostenfrei aus dem Verfahren gestrichen.
Erfolgt die Abmeldung binnen zwei Monaten, werden Sie ebenfalls ohne eine Begründung, jedoch ge­gen Berechnung der halben Prüfungsgebühr aus dem Verfahren ge­nommen.
Für den Fall, dass Sie uns erst nach Beginn der ersten Prüfungshandlung Ihre Abmeldung bzw. Ihren Rücktritt schriftlich mitteilen, benötigen wir von Ihnen einen Beleg für das Vorliegen eines wichtigen Grundes. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein, reichen Sie uns bitte unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein ärztliches Attest ein. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt oder nicht unverzüglich nachgewiesen wird, gelten die versäumten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Einwendungen bei Prüfungshandlungen:
Sollten im Verlauf der Prüfung Störungen auftreten, bitten wir Sie, uns diese unverzüglich mitzuteilen, damit wir uns um Abhilfe kümmern können. Sprechen Sie bitte die Aufsichten, die Prüfer oder einen der Mitarbeiter vom Prüfungswesen der Weiterbildung an. Später vorgetragene Störungsmeldungen sind zwecklos.
Auskünfte über Prüfungsergebnisse:
Telefonische Anfragen nach Prüfungsergebnissen sind zwecklos, Auskünfte dürfen wir Ihnen nicht erteilen. Wir teilen Ihnen die Ergebnisse ausschließlich schriftlich mit.